Ab wann lohnt sich die Vermietung der Hauswand als Werbefläche?
Posted by Rauch on 2nd Oktober 2013
Möglichkeiten für Hauseigentümer, mehr oder weniger hohe Zusatzeinnahmen zu erzielen, gibt es viele. Im Grunde suchen Werbeagenturen, Vermittler und dergleichen nach ausreichend großen Werbeflächen mit einer hohen Resonanzwirkung der vorbeilaufenden Passanten, was entsprechend auch honoriert wird. Für Eigentümer stellt sich jedoch die Frage, welche Nachteile und Vorteile die Sache mit sich bringt, vor allem was die Erträge hieraus anbelangt.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Grundsätze zu erläutern und Ihnen praktische Anhaltspunkte sowie Hinweise zu geben.
Die notwendigen Grundlagen
Haben Sie schon einmal beobachtet, an welchen Häuserfassaden tatsächlich Werbemittel angebracht waren? Sie werden feststellen, dass Sie als Passant unweigerlich darauf sehen und jetzt in der Lage sind, das Werbemittel näher zu beschreiben beziehungsweise die Position der Fassadenwerbung hier zu begründen. Vornehmlich von Interesse sind Häuserfassaden an Kreuzungen, Ampeln sowie Bahnstrecken.
An Orten also, wo zwangsläufig ein großer Strom von Passanten entlangläuft und gar keine andere Möglichkeit hat, als dieses Werbemittel zu betrachten. Dabei spielt auch die Art und Weise, wie das Werbemittel tatsächlich eingebracht wird, eine zunehmend zentrale Rolle bei der Ertragskraft dieser Fassadenwerbung.
Aktuell werden vor allem Spannrahmen eingesetzt, gerade bei Häusern mit einer Holzfassade oder Werbemitteln in Vorgärten und derlei. Sie bestehen aus Aluminium und passenden Eckverbindern, einer Wandhalterung und Banner-Halterungen sowie können einzig und allein auf Basis einer Innenkupplung befestigt werden.
Für den richtigen Effekt auch am Abend sorgt ein LED-Lichtkastenprofil, welcher sehr intensive Farben wiedergibt und aufgrund des mittels Sublimationsdruckverfahrens hergestellten Werbemittels äußerst witterungsbeständig ist und Verschmutzungen präzise fernhält. Die Wirksamkeit einer solchen Werbemaßnahme hängt also nicht allein von der Werbebotschaft selbst ab, sondern kann gerade in direktem Verhältnis zur Qualität des Rahmens gesetzt werden.
Wege zur Vermietung der Fassade
Um in den Genuss dieser Zusatzeinnahme zu kommen, müssen Sie zunächst den Kontakt mit Vermittlern suchen. Hier empfiehlt sich eine Annonce in der Tageszeitung ebenso wie in einschlägigen Internetportalen, die von Werbefachleuten der Versicherungen oder anderer Unternehmen beachtet werden. Private Hausfassade haben aus Sicht des Unternehmens nämlich den Vorteil, dass sie relativ flexibel nutzbar sind und deshalb für kurzfristige Kampagnen genutzt werden können.
Die Annahme, dass hier stets der höchste Preis erzielt werden kann, ist jedoch in der Praxis nicht festzustellen. Viel eher gilt es, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und die hinsichtlich der Mietdauer und der Gestalt der Werbekampagne besten Angebote wahrzunehmen und im Anschluss daran einen Werbe-Mietvertrag zu schließen.
Haben Sie den Vorgarten der Fassade zudem entsprechend gestaltet, so kann bei Baumärkten, Holzhändlern oder vergleichbaren Unternehmen ein höherer Preis erzielt werden, da solche Kampagnen naturgemäß besser laufen als an vielbefahrenen Straßen oder Verkehrsknotenpunkten. Grundvoraussetzung ist jedoch zumeist eine Freifläche von mindestens drei mal vier Metern, eine Mindesthöhe von zwei Metern sowie eine freie Sicht auf den Gehweg oder die Anliegerstraße.
In der Regel verfahren die meisten Unternehmen so, dass die Plakatwand oder die Werbeoberfläche zur Verfügung gestellt werden und dann über die Mietdauer in Abzug gebracht werden. Eine Wartung oder Reinigung ist vom Unternehmen selbst durchzuführen, ebenso wie die spätere Montage und Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung.
In der Branche relativ üblich sind Verträge über fünf beziehungsweise zehn Jahre, um sich möglichst lange daran zu binden. Unternehmen wählen diese Laufzeiten deshalb, weil sie so die Möglichkeit für schnelle Kampagnenwechsel bekommen und die Werbefassade eine gewisse Assoziation mit dem werbenden Unternehmen erhält.
Hier lohnt es sich dann, etwas hartnäckiger in die Verhandlung einzusteigen und einen Preis zu vereinbaren, der möglichst oberhalb von 500 Euro netto liegt. Zuvor sollte jedoch das Tiefbauamt angefragt werden, um etwaige Nutzungen dieser Art möglich zu machen – in manchen Fällen nämlich sind bestimmte Wohngebiete von derlei Werbemaßnahmen ausgenommen, die Prüfung übernimmt in der Regel jedoch nicht der Vermittler oder die Agentur.
Einnahmen hieraus steuerpflichtig
Die Vermietung von Werbeflächen an Häusern wurde vom Bundesfinanzhof bereits im Jahre 1957 geregelt. (Urteil vom 23. Oktober 1957, V 153/55 U, BStBI III 1957, 457) Demnach wird die Überlassung einer Werbefläche als sonstige steuerpflichtige Leistung angesehen, wenn das Haus ansonsten nicht gewerblich genutzt wird und das bebaute Gebäude nicht dem Unternehmen des Hauseigentümers zugeordnet werden kann. Im Übrigen ist zu prüfen, welche Versicherungen notwendig sind und demnach, welche Zusatzkosten dem werbenden Unternehmen aufgeschlagen werden können. Als Eigentümer haften Sie nämlich grundsätzlich für alle Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen.
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