Wer ein kleines Stück Erde nutzt, hat eine Grundsteuer an die Gemeinde zu entrichten? Aber wem gehört eigentlich der Grund und Boden?
(Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, er soll einfach zum Nachdenken anregen, wenn man sich ein Häuschen für 450.000 Euro kauft und sich eines Tages wundert, weshalb es zu dem Kredit zusätzlich noch mit einer Zwangshypothek belastet wird, wie z. B. die staatlichen Zwangshypotheken 1923 und 1948.)
„Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke, einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html)
Die Grundsteuer wird also auf den Grundbesitz erhoben, nicht auf Grundeigentum. An dieser Stelle soll auch noch einmal auf das Verordnungsblatt vobl gross berlin 21. Februar 1947, Seite 68 verwiesen werden. (https://www.gvoon.de/art/dokumente/1947/verordnungsblatt-vobl-gross-berlin-1947/pdf/verordnungsblatt-vobl-gross-berlin-1947-seite_068.pdf).
Als Nachweis erhält man ein Grundbuchauszug, welcher im Rechtsverkehr die Eigentümerin ausweist, nicht unterschrieben oder gesiegelt, siehe hierzu § 131 Grundbuchordnung (GBO). Ich denke, mit dem Notarvertrag und der anschließenden Zahlung der Grunderwerbssteuer geht man eine Einlassung ein, also man akzeptiert die gesamte Grundbuchordnung und alle Ordnungen und „Gesetze“ der Firma, welche in Verbindung mit dem Grundstückskauf stehen!
Grundsätzlich kann niemand eine Immobilie wegen fehlender Grund- und Bodenrechte kaufen.
Man erhält lediglich einen maschinell erstellten Ausdruck des Grundbucheintrages. Zur Schriftform gehören grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift, so im Urteil vom 6.12.1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGe 81, 32 Beschluss vom 27.1.2003, BVerwG 1B 92.02 NJW 2003, 1544. Diese Schriftsätze werden per Briefpost zugestellt, die Unterzeichnung ist daher möglich und zumutbar (vgl. BFH, Urteil vom 10.7.2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27.1.2003 BVerwG 1 B 92.02) [Quelle: www.vulder.com/brd/justiz-nutzt-dieunkenntnis-der-b-rger.pdf]. Zu dieser Problematik wurde bereits im Artikel „Wie erfolgt eine Vermögensbildung?“ geschrieben.
Ein Beispiel, wie eine Eigentumsurkunde über eine Wohnung im Ausland aussieht. Es steht auf der Urkunde „Свідоцтво про право власності на житло“ übersetzt „Eigentumsbescheinigung der Wohnung“. Auf der Urkunde heißt es …право власності на житло (Wohnungseigentum) und nicht …право володіння житла (das Recht, eine Wohnung zu besitzen).
(Anmerkung: Auch die Ukraine ist eine Firma und es herrscht auch dort See- und Handelsrecht.)
Auszug aus SHAEF-Gesetze
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTüMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder, der in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über sogenannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTüMER sein.
Interessant ist auch, dass für die kleine Holzlaube Grundsteuern bezahlt werden sollen. Als Nächste kommt dann noch eine Steuer für den Komposter und die Regentonne. Man ist ja überhaupt kein Eigentümer, sondern lediglich Besitze und für die Nutzung wird eine Pacht an die Gemeinde gezahlt. Es gibt eine ganz einfache Lösung. Nein sagen, und den Brief ungeöffnet zurückschicken. Es ist eine Annahmeverweigerung! Oder bei dem zuständigen Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt und Registerabteilung, anfragen. Sie werden eine Antwort ohne rechtsverbindliche Unterschrift erhalten.
Selbst die Kaufverträge vom Notar sind nur mit dem Familiennamen unterschrieben. Da braucht man nur darüber nachdenken, was so ein Papier mit Siegel wert ist.
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum
Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Zum Beispiel: Eine Person sitzt auf diesem Stuhl und wird so der Besitzer, da zu diesem Zeitpunkt niemand anderes auf dem Stuhl sitzen kann. Es kann aber auch der Eigentümer auf dem Stuhl sitzen und ist sogleich auch Besitzer. (Diese kaufmännische Situation wurde von einigen klugen Gastwirten während der Zeit der C. [Schnupfen] genutzt, in dem sie mit dem Glas Bier auch den Stuhl auf der Freifläche/Biergarten verkauften. Der Gast wurde Eigentümer und war somit kein Gast mehr.)
Ergänzung zum Eigentum: GG Artikel 14 und 15, für die, welche das GG „lieben“.
Natürlich möchte man mit seiner Familie auch irgendwo wohnen. Ob Eigentum oder Besitz, dies spielt dann eine untergeordnete Rolle. Man kann aber darüber nachdenken, ob mieten oder ein Häuschen günstiger ist.
Der Kaufvertrag ist ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft
das heißt, es liegen mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen vor. Stimmen diese Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer nicht überein, so ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Diesen Zusammenhang lernt jeder Kaufmann in seiner Ausbildung. Mehr hierzu auch im Artikel Wenn der Käufer nicht bezahlt!
Das Stück Erdoberfläche (Flurstück) gehört zu unserer Erde, ein winziges Stück von der Galaxis, dem Universum und der Schöpfung. Nur die Erde als Bestandteil der Schöpfung kann und ist Eigentümer.
Also irgendwer muss in der Vergangenheit mit der Erde ein Vertrag zwecks Eigentumsübernahme des Grundstücks, Feld, Wald, See usw. geschlossen haben. Es spielt keine Rolle, ob es ein Stammesfürst, Baron oder freier Bauer war. Es gab immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Anders ausgedrückt, es wurde sich einfach genommen. Diese Person, welche nun das Feld, den Wald, See usw. verkauft oder verschenkt, macht jetzt ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft, was unter dem Begriff der Hehlerei bekannt ist (hier kennen sich die Juristen besser aus). Jedoch, über die vielen Jahrhunderte oder Jahrtausende lässt sich der Wechsel des kleinen Teils der Erdoberfläche nicht mehr nachvollziehen.
Selbst nach irdischen Vertragsrecht, egal in welchem Land, sind grundsätzlich mindestens zwei Vertragspartner erforderlich. Es ist ein Vertrag, der mit sich selbst abgeschlossen wurde. Der andere Vertragspartner, das Universum, wurde nicht gefragt. Der Verpächter oder die Gemeinde sind auch keine Zwischenhändler oder Vermittler, da sie kein Vertrag mit dem Universum oder der Schöpfung abschließen können. Die Gemeinden beziehen sich stattdessen auf selbst geschriebene Gesetze, Verordnungen usw. Alles basiert auf Angst!
Ergänzung zu den Krediten z.B. Hausbau / Hauskauf
Die Kreditvergabe durch die Banken erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweises, der Kredit wird dann von dem Menschen für die jur. PERSON aufgenommen, der „Besitzer“ des Hauses ist dann die jur. PERSON und nicht der Mensch, gemäß Ausweisgesetz gehört die jur. PERSON dem Staat, somit gehört
das Haus ebenfalls dem Staat, der Firma.
Alle Erdbewohner, ohne Ausnahme, sind Gäste auf der Erde.
Hören Sie auf Ihr Herz und Ihre Seele, dann werden Sie den natürlichen Zusammenhang verstehen. Mit unseren Gefühlen beurteilen und bewerten wir unser Umfeld, entsprechend den kosmischen Gesetzen.
Das System mit allen wichtigen Abteilungen (Staatsschutz, Polizei, Ämter, Finanz, etc.) wird natürlich nicht begeistert sein, dass auch für sie die göttlichen Gesetze gelten. Mit allen Mitteln werden sie die Offenlegung dieser Tatsache verhindern.
Die Verwaltung von Flächen, Flurstücke usw. oder die Erschließung steht auf einem ganz anderen Blatt, es ist eine Leistung bzw. der Eintrag einer Wertschöpfung.