Sanierungspflicht für Altbauten
Posted by Rauch on 20th August 2022
Um ihre Klimaziele zu erreichen, plant die EU-Kommission bis 2050 schrittweise eine Sanierungspflicht für Altbauten durchzusetzen. So soll zum Beispiel mindestens das Gesamtenergieeffizienzniveau F für die Wohngebäude bis 2030 erreicht werden. Das wären in Deutschland vorwiegend Wohngebäude, welche in den Nachkriegszeiten errichtet wurden und bisher auch noch keine Teilmodernisierung erfolgte. Mehr Informationen hierzu unter deutsche-handwerks-zeitung.de
Betrachtet man die aktuelle Lage, so sind die Tage der EU gezählte. Bis 2030 ist noch eine lange Zeit. Mit der aktuellen Deindustrialisierung verliert Deutschland ohnehin seine Attraktivität als bevorzugtes Wohnland. Das Angebot an freien Wohnimmobilien wird noch nie gekannte Größen annehmen. Nicht unbedingte Sanierungsmaßnahmen sollten aus wirtschaftlicher Sichtweise nur sehr vorsichtig getätigt werden.
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