Braunkohle – Tod auf Raten statt langsames Erwürgen
Posted by Rauch on Juli 5th, 2015
(BK = Braunkohle, KK = Kernkraft, KW = Kraftwerk, KKW = Kernkraftwerk)
so könnte man die nun getroffene Entscheidung benennen. Was war die Modalität und die Intention des Gabrielschen (vermutlich vom Grünen Staatssekretär Rainer Baake „dem Kernkraftkiller“ ersonnenen) Modells der CO2-Abgabe für BK-Kraftwerke. Die Verteuerung des BK-Stromes durch die CO2-Abgabe hätte die Betreiber zu Stilllegungen der Anlagen mit niedrigem Wirkungsgrad gezwungen. Die anderen BK-KW hätten den Strom zu höheren Kosten produziert. Da man die meisten BK-KW allerdings als Schattenkraftwerke gebraucht hätte, wären diese in den Entgeltmodus „Vorhaltekosten-Entgelt“ gegangen. Die Kosten für die BK-CO2-Steuer und der Vorhaltekostenentgelt wäre von uns Stromverbrauchern zu bezahlen und die anteilige BK-CO2-Steuer wäre dem Staat zugeflossen, um damit zusätzliche aberwitzige Dinge wie Klimamanager zu bezahlen. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass wegen der KK-Abschaltung praktisch alle BK-KW als systemrelevant und damit vorzuhalten eingestuft werden. Die BK-CO2-Steuer wäre auf alle BK-Kraftwerke anzuwenden gewesen.
Nunmehr wurde beschlossen, dass die BK-CO2-Steuer (vergleichbar mit der KK-Brennelementesteuer) nicht eingeführt wird. Dies ist zweifelsohne als großer Erfolg der IG-BCE und der Industrieverbände zu werten.
Allerdings ist zusätzlich beschlossen worden, diese älteren BK-Blöcke mit einer Gesamtleistung von rund 3.000 MW (soviel wie Biblis I + II) ab sofort nicht mehr produzieren zu lassen und in voraussichtlich 2022 endgültig still zu legen. Ob diese Stilllegungsintention nachrangig zur Vorhalte-Option als systemrelevante KW gilt, ist unklar. Kaufmännisch gilt nunmehr unabhängig von der Einstufung als systemrelevant die Vorhaltekostenentgelt-Regelung, die sich auf ca. 800 mio. EUR jährlich beläuft. Die Stromproduktion dieser BK-KW entfällt und dieser Entfall wird damit zu einer nicht wirklich quantifizierbaren Steigerung des Stromhandelspreises an der Börse führen. Vermutlich wird diese allerdings niedriger ausfallen als eine aus der vollständigen CO2-Besteuerung des BK-Stromes resultierende.
Das Gezeter anlässlich der getroffenen Entscheidung der Energiewende-Hohe-Priesterin Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert ist deshalb schlichter Unfug (für den Verbraucher nachtteilig gegenüber dem CO2-Steuer-Konzept), ebenso wie die ähnlich lautenden Informationen von Greenpeace & Co., die von einer schwarzen Stunde für die Stromverbraucher wegen Mehrbelastung sprechen. Tatsächlich wäre ja die Belastung durch die CO2-BK-Steuer höher gewesen. Aber diese wurde in den Medien nur als Problem der Kraftwerksbetreiber dargestellt.
Soweit der aktuelle Beschlußstand. Aber damit ist das Thema nicht erledigt. Die Ökostromfanatiker und Energiewende-Profiteure werden die Hatz auf die Braunkohle nicht stoppen sondern die Politik weiter vor sich her treiben, im Hintergrund von den „grünen“ Staatssekretären im BMWi mit neuen perfiden Ideen unterstützt.
Die Hatz auf die BK wurde direkt nach dem Sautod (aus der Jägersprache) der KK in 2011 eröffnet und das Revier für die nächste Treibjagd wird nunmehr sicher neu abgesteckt. Und die Hatz wird erst abgeblasen, wenn das letzte deutsche BK-KW still gelegt ist. So ist das bereits bei der KK gelaufen. Der Fall möge allen gutgläubigen oder sich verzweifelt an Energiewende-Appeasement-Strohhalme klammernde BK-Werkern als warnendes Beispiel dienen. Die Mitarbeiter der BK-KW verhalten sich exakt genauso, praktisch paralysiert, wie dazumal die KKW-ler: Man ging einmal auf die Straße und hat dann brav das Lied der Energiewende gesungen. Heute hat man seinen Ruhestandsplan in der Tasche und die Kinder und Enkelkinder machen was anderes.
Insofern hat der IG BCE-Chef Vassiliadis unter langfristiger Betrachtung einen äußerst schlechten Job gemacht. Durch Verzicht auf eine schonungslose Offenlegung der Narretei Energiewende hat er diesen Tod auf Raten ermöglicht nach dem Motto – in 2022 sind es ja nicht mehr 16 BK-KW sondern nur noch 10, denen man den Hahn abdrehen muss. So ähnlich hat man das ja bei den KKW auch gemacht(*). Herr Vassiliadis hat hier die tödliche Weichenstellung eingeleitet, um möglichst viele BK-Mitarbeiter ebenso in den wohlverdienten Vorruhestand und Ruhestand zu bringen. Durch die BK-CO2-Steuer wäre RWE unweigerlich schon in 2-4 Jahren in den Konkurs marschiert und die SPD in NRW (Frau Kraft) hätte sich entscheiden müssen, weiter mit allen anderen diesen Energiewende-Traum zu träumen oder Herrn Gabriel als Narren abzuservieren. Die Macht dazu hätte Frau Kraft. Damit wäre die Energiewende geplatzt gewesen. Die Chance ist vertan. (**)
(*) KKW-Abschaltung – zum Gesamtverständnis:
Warum konnte Frau Merkel 2011 so einfach abschalten? Schröder/Trittin hatten das mit dem KK-Abschaltbeschluß 2001 eingefädelt, weil seinerzeit ein gewaltiges BK-/Steinkohle-KW-Neubau-Programm vereinbart worden war zur Kompensation der abzuschaltenden KK-Leistung (Staatssekretär Rainer Baake (deshalb Kernkraftkiller)). Damit waren nun natürlich Überkapazitäten am Markt, so dass Frau Merkel spontan 6 KKW vom Netz nehmen konnte und die jetzt folgende Stilllegung von 6 BK-KW erst endgültig die Reserven aufgezehrt hat.
(**) Was kommt 2022, wenn die KKW vom Netz gegangen sind und weitere BK-KW dem Mob der Ökofanatiker und Energiewende-Profiteure zum Fraße vorgeworfen werden müssen. Nun, man wird weitere Gas-Kraftwerke bauen mit Herstellkosten für den Strom zum Faktor 2-2,5
Autor:
Heinrich Duepmann
Vorsitzender NAEB e.V.