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Faching., Dipl.-Ing.oec., Ing.oec., Ing. Peter Rauch PhD
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    Archive for the 'Energie- und Umweltpolitik' Category

    Eine Umwelt- und Energiepolitik mit Sachkompetenz, Fakten, Formen und Vernunft, nicht mit Fiktionen, Vermutung und Vision.

    Keine Angst vor dem Dieselverbot – zurück zum Pferdegespann!

    Posted by Rauch on 7th Februar 2018

    Die erste Aktion war die grüne Umweltzone. Die Schilder sind ohne Vorwarnung so aufgestellt, dass ein Wenden oder ein Abbiegen nicht mehr möglich ist. Betroffen waren aber auch viele kleine Unternehmen, die mit ihrem Transporter nicht mehr auf die Baustelle wie zum Beispiel nach Leipzig fahren durften. Es betraf aber auch viele Arbeitnehmer des ländlichen Umfeldes, welche von ihrer kargen Entlohnung ein neues Auto kaufen mussten, da ihr Dorf vom öffentlichen Nahverkehr bis auf den Schulbus ausgeschlossen wurde. Der Arbeitsweg ist und für das Fahrrad oder auch laufen einfach zu weit. Mein Großvater erzählte vor 40 Jahren, dass er zu seiner Jugend tägliche einen Arbeitsweg etwa 15 km zurücklegte. Es ist also durchaus möglich diese Strecken zu laufen, ohne eine Schädigung für die Gesundheit zu bekommen. Man hätte wenigsten am Stadtrand vor dem Umweltschild einen Parkplatz anlegen können, dann ist der Fußweg nicht so weit.

    Um die von der EU vorgegebenen Grenzen für die NO2-Belastung einhalten zu können, dürfte in den großen Städten auch in Deutschland künftig schrittweise die Einführung eines Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge erfolgen. Es geht aber auch um die Feinstaubbelastung zu senken. Ist dies wirkungsvoll durchgesetzt, dann werden langsam auch die übrigen Benzinfahrzeuge von den öffentlichen Straßen verschwinden.

    Ab 1. September 2018 müssen verkaufte neue Autos nach den neuen Abgasmessverfahren WLTP und RDE zertifiziert sein. Mit diesem Gesetz werden schärfere Abgasgrenzwerte sowohl für den Dieselantrieb aber auch für den Benzinmotoren in Kraft treten. Mehr dazu in dem Artikel unter tichyseinblick.de.

    Aber keine Sorge.

    In den nachfolgenden Beispielen sehen Sie, wie in anderen Ländern gegenwärtig die Transportaufgaben im Nahverkehr sehr sinnvoll und ökologisch gelöst werden.

    Pferdewagen in Velykyi Bychov

    Sie werden lächeln, so wie ich es zu erst auch getan hatte. Diese Pferdewagen in der Ukraine sind sehr praktisch und auch wirtschaftlich. Natürlich für den Nahverkehr. Wir hätten den Sand und die Betonsteine für unsere neue Terrasse in Transkarpatien selbst vom Baustoffhändler mit unserem Pkw-Anhänger mit 1000 kg Zuladung abholen können. Wir hätten mit dem Hänger mindestens viermal fahren müssen. So waren es zwei Fuhren mit dem Pferdewagen. Mit dem Pferdewagen wird alles gefahren, ob Sperrmüll, Sand, oder Gipskartonplatten. Eigentlich wird alles transportiert, was sperrig, groß und schwer ist.

    Pferdewagen in Velykyi Bychov

    Pferdewagen in Velykyi Bychov

    Wer nun kein eigenes Pferd hat, ein Eselkarren tut es notfalls auch. Es kann damit eigentlich auch alles transportiert werden, nur etwas weniger. Nur auf das Gleichgewicht der Ladung bei diesem Einachser muss geachtet werden und der Esel ist etwas kleiner. (Eselkarren auf Djerba (Tunesien).
    Eselkarren auf Djerba

    Diese Pferdewagen (Aufnahme in Weimar) sind ebenso ganz im Sinn der Ökologie und könnten künftig im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden.

    Pferdewagen in Deutschland

    Pferdewagen in Deutschland

    Bei geringem Umbau lassen sich diese auch für leichte Transportaufgaben für die Belieferung der Supermärkte einsetzen. Für schwere Lasten werden Schlitten verwendet, so war es zum Beispiel in Leipzig, damit das Pflaster in der Stadt von den Rädern der großen Pferdewagen nicht kaputt geht.

    An der Stadtgrenze wird umgeladen und die Stadt bleibt von schädlichen Abgasen verschont. Gegenüber den E-Fahrzeugen brauchen die Pferdchen keine Ladestation an jeder Ecke und nur etwas Hafer. Strom an den Ladenstationen gibt es nur bei Sonnenschein oder wenn der Wind weht. Unter einer ungünstigen Wettersituation könnte das E-Mobil ein paar Tage bewegungslos neben der Ladestation stehen. Die Pferdchen können jeden Tag ihren Wagen ziehen. Also viel zuverlässiger als die künftigen Transporttechnologien.

    Posted in Energie- und Umweltpolitik | Kommentare deaktiviert für Keine Angst vor dem Dieselverbot – zurück zum Pferdegespann!

    Heizungsmarkt 20017

    Posted by Rauch on 18th November 2017

    Der Heizungsbestand wird energieeffizienter, bleibt aber fossil

    Trotz der politischen Ziele zum klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050, setzen Immobilieneigentümer bei der Heizungserneuerung auch 2017 weiterhin auf fossile Brennstoffe, wie Öl und Gas. Durch das hohe Durchschnittsalter der zu ersetzenden Heizungsanlagen wird der Bestand der Heizungsanlagen in Deutschland durch den Heizungstausch signifikant effizienter.

    Zu diesen Ergebnissen kommt eine Erhebung des bundesweiten Heizungsbauers Kesselheld. Die Grundlage bildet eine deutschlandweite Befragung von über 20.000 potenziellen Heizungskäufern.

    Im bundesweiten Durchschnitt sind Heizungen veraltet

    Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen der Befragten liegt bei 24 Jahren. Kessel in diesem Alter entsprechen nicht den aktuellen Standards. Ein in die Jahre gekommener Ölkessel verbraucht laut Aussage des Instituts für Wärme und Öltechnik bis zu 30 Prozent mehr Energie gegenüber einer modernen Ölbrennwertheizung.

    Kauf der Heizung ist meist dringlich: 50 Prozent planen die Umsetzung innerhalb der nächsten 3 Monate

    Obwohl der Kauf einer neuen Heizung auch immer eine gut durchdachte Investmententscheidung ist, treffen mehr als 50 Prozent der befragten Heizungskunden diese in weniger als 3 Monaten. Meist ist der Grund für einen Heizungskauf eine nicht mehr zuverlässig funktionierende Heizungsanlage. Lediglich 16 Prozent planen ihre Heizungsmodernisierung mittelfristig in einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahr.

    86 Prozent setzen trotz neuer Heizung weiterhin auf fossile Brennstoffe

    67 Prozent geben an bei der neuen Heizung mit Gas heizen zu wollen. 19 Prozent setzen auf eine ölbetriebene Heizungsanlage.

    Für den Einsatz von erneuerbaren Energien besteht auch im Jahr 2017 immer noch Ausbaupotenzial in deutschen Heizungskellern. So entscheiden sich laut Kesselheld Report lediglich etwas über 10 Prozent für eine Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien. Etwas höher fällt hingegen mit 21 Prozent das Interesse an einer solarthermischen Anlage zur Heizungsunterstützung aus.

    36 Prozent der Befragten setzen neben Heizungserneuerung auch auf Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden

    Mit einer ausreichenden Wärmedämmung lassen sich Heizkosten sparen. Die beliebteste Sanierungsmaßnahme unter den 20.000 befragten Nutzern ist mit 80 Prozent die Isolierverglasung. 36 Prozent der Befragten setzen bereits heute sowohl auf eine Isolierverglasung als auch eine Wand- und Dachdämmung.

    Den vollständigen Report als Download gibt es unter: www.kesselheld.de/blog/heizungsmarktreport-2017/

    Allein auf den Wärmemarkt entfallen in Deutschland 50 Prozent des Energieverbrauchs. Gerade hier lassen sich mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienten Heizungsanlagen laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie Energieeinsparungen von bis zu 40 Prozent erzielen. Hinzu kommen weitere Ersparnisse durch Verbesserungen der Wärmedämmung. Die Ergebnisse des Heizungsmarktreports zeigen, dass für den Ausbau dieser Maßnahmen weiterhin viel Potenzial besteht.

    Kesselheld ist Ihr deutschlandweiter Heizungsbauer. Dabei vereint das Unternehmen die Qualität und lokale Nähe des Handwerks mit den Vorzügen des Internets, um so den Kosten- und Zeitaufwand für Heizungskunden zu reduzieren. Die Installation der Heizungsanlagen erfolgt ausschließlich durch ausgebildete, festangestellte Heizungsinstallateure. Kesselheld hat deutschlandweit mehr als 150 Mitarbeiter.

    Mehr zu Kesselheld unter: www.kesselheld.de

    Pressekontakt
    Kesselheld GmbH
    Kerstin Bruns, Erkrather Straße 206E, 40233 Düsseldorf
    presse@kesselheld.de, 0211 93671720

    Posted in Energie- und Umweltpolitik | Kommentare deaktiviert für Heizungsmarkt 20017

    Die Stabilität unseres Stromnetzes

    Posted by Rauch on 21st Mai 2017

    Gelegentlich habe ich als eines der KO-Kriterien für Strom-Kompetenz (eines Energiewenders) das Verständnis um das Granersche Patent – DE 000000698307 A von 1930 benannt- Dr. Graner hat ein Verfahren zur Erregerstromsteuerung im Wechsel-/Drehstrom-Generator entwickelt, das seitdem und auf absehbare Zeit die Vorraussetzung für die Stabilität unseres Stromnetzes ist. Für diese Funktion sind die rotierenden Massen der großen synchronen Generatoren/Turbinen in den Kraftwerken essentielle Vorraussetzung. Der Wegfall bzw. die Ausserbetriebnahme (unter Last) dieser stabilisierenden Elemente führt bei unserer Drehstrom-Netzstruktur früher oder später zwangsläufig zum Blackout. Dieser Sachverhalt widerspricht dem 80%-EE-Ansatz der deutschen Energiewende und hat uns damit glauben gemacht, dass die Energiewende nicht funktionieren kann. Das Wissen um diesen Sachverhalt war zumindest allem Anschein nach bei den Stromverantwortlichen verloren gegangen, so dass man diese Fragestellung als Nagelprobe verwenden konnte/kann.

    Heute gilt die Faustformel, dass 40% der im Netz anstehenden Leistung aus dem Verfahren resultieren muß, also nicht von Wind und Sonne bedient werden kann, wobei das keine fixe Größe ist, sondern es steigt einfach mit absinkendem Anteil des Stroms aus den „rotierenden Massen“ das Blackout-Risiko. Würden z.B. angenommene 38.000 MW (30.4.2017) kontinuierlich benötigt, d.h. es knipst niemand in ganz Deutschland eine Lampe an oder aus, es schaltet sich kein Kühlschrank an oder aus und erst recht wird kein Elektromotor (Blindstrom) an- oder ausgeschaltet, es fällt keine Komponente in dem gesamten Deutschen Netz aus, keine Abschirmung reduziert die Sonneneinstrahlung, und kein Panel erhitzt sich in der Sonnen und liefert dadurch mehr oder weniger Strom, könnte dieser Anteil auch Null statt 40% sein. Am 30.4. hatten wir so einen Tag, wo der Anteil weit unter 40% lag – die maximale Einspeisung aus Wind und Voltaik aber bei 44.000 MW. Wie geht das? Nun, wir haben einfach Glück gehabt, dass keine leistungsstärkere Komponente ausgefallen ist oder unerwartet im Laufe des Tages eine stärkere Abschirmung aufgezogen ist, die die Voltasik-Einspeisung drastisch absinken lies. (der 30.4. war ein Sonntag ohne nennenswerte Produktion) und die Polen und Holländer ihre Querregler noch nicht in Betrieb haben um die unerwünschte Stromeinwanderung nach Polen und Holland zu unterbinden

    Aber darauf wollen wir uns nicht verlassen!. Batteriespeicher a la Wismar und Leipzig sind ein begrenztes Hilfsmittel – darüber wurde bereits berichtet.
    Die nächste große Maßnahme ist „Consumer Power Quality Management“. Ich habe den Begriff einfach definiert, den Begriff Power Quality Management erweiternd. Dabei habe ich Consumer sehr weit definiert. Auch das bisher nicht existierende PQM auf Verteilnetzebene sehe ich als Bestandteil des CPQM – wenn die Regelzonenbetreiber mangels „rotierender Massen“ PQM auf ihrer Ebene nicht mehr sicherstellen können, müssen im ersten Schritt die Verteilnetzbetreiber eingreifen.
    Im zweiten Schritt werden dann die größeren Verbraucher selbst was unternehmen müssen. Wir als kleine Endverbraucher sitzen schlicht im Dunkeln, frieren und essen kalte Konserven. Was bedeutet das nun konkret?

    Autor: Heinrich Duepmann www.naeb.info
    Quelle: E-Mail NAEB-Strom-Newsletter 2017/05

    Posted in Energie- und Umweltpolitik | Kommentare deaktiviert für Die Stabilität unseres Stromnetzes

    Energieberatung und Energie sparen

    Posted by Rauch on 29th September 2016

    Historisch war eine professionelle Energieberatung nicht erforderlich. Der wichtigste Energieträger war die menschliche Arbeitskraft und als Brennstoff wurde Holz verwendet. Die Gebäude wurden aus den örtlich vorhandenen Baustoffen errichtet. In den waldreichen Gegenden aus Holz, in den übrigen Landesgebieten aus Steinen oder Lehm. Je nach Vermögen der örtlichen Bevölkerung erfolgte eine preiswerte oder gehobene Ausführung der Gebäude. Als Kind kenne ich es noch, das Leben fand vorwiegend in der Küche statt. Hier stand der Beistellherd. Es wurde das Wasser erwärmt, das Essen gekocht und das Zimmer beheizt. Die „gute Stube“ wurde nur am Sonnabendnachmittag und Sonntag benutzt, wenn Besuch kam. Die Energie war preiswert, aber im Verhältnis zum heutigen Einkommen teuer. Man ging damals mit dem Brennstoff und mit der elektrischen Energie sparsam um. Eine Energieberatung, wie sie heute auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften (ENEV und EEG) erforderlich ist, gab es nicht. Die Sparsamkeit mit den Energieträgern wurde durch den jeweiligen Lebensstil und des Vermögens bestimmt.

    Bei der heutigen Energieberatung versteht man vorwiegend die effektive Nutzung der Wärmeenergie bei der Beheizung der Wohngebäude, Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen usw. In der Industrie ist der effektive Einsatz der Energieträger, wie Kohle, Gas, Öl und Strom seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Maßnahme zur Prozessoptimierung. Es geht hierbei die Herstellungskosten der Produkte gering zu halten. Das betrifft vor allem die energieintensiven Industriebereiche, wie Metallurgie und Chemie. Der starke Energiepreisanstieg in den letzten Jahrzehnten, vor allem nach der politischen Maßnahme zur Umstellung der bisherigen konventionellen Energieerzeugung zur regenerativen Energie, sind die Herstellungskosten in den energieintensiven Industriebereichen stark angestiegen, sodass diese im Weltvergleich nicht mehr konkurrenzfähig sind. Die Folge ist eine langsame Abwanderung der produzierenden Industrie in das Ausland (siehe Folgen der Energiewende). Wirtschaftlich eine katastrophale Entwicklung, da der Anteil der Wertschöpfung sich immer weiter verringert.

    In Deutschland wurde der Energiepass für jede Wohnung und jedes Haus eingeführt. Lediglich die denkmalgeschützten Häuser benötigen kein Nachweis. Für die Erstellung eines Ausweises ist ein Energieberater zuständig, wie z. B. die Firma Klode Energie-Impuls. Natürlich hat der Energieberater viele weitere Aufgaben, wie z. B. im Gebäude effektiv Energie eingespart werden kann.
    Eine Dämmung zum ungedämmten Dachboden ist preiswerter und effektiver als eine nachträgliche Fassadendämmung auf einem 36er oder dickerem Ziegelmauerwerk. Bei dem Einbau neuer Fenster ist darauf zu achten, dass der U-Wert der Fenster größer ist als bei der Außenwand. Das ist erforderlich, damit sich zu erst an der Glasscheibe das Kondenswasser niederschlägt und nicht an der Wandoberfläche. Das Kondenswasser sieht man und weiß, jetzt muss gelüftet werden.

    Möchte man sein Haus sanieren, so sind Kriterien der energetischen Ertüchtigung zu erfüllen. Hierzu stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. Vor der Fördermittelbeantragung im Rahmen der neuen Auflagen aus EEWärmeG, EnEV oder EnEG ist ein Energieberater einzubeziehen. Ein qualifizierter Berater gibt genau dort Empfehlungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung, welche sinnvoll sind und eine gute wirtschaftlich versprechen.

    Sind die Energiepreise in Deutschland unabhängig von der verbrauchten Menge, so regulieren andere Länder das Energiesparen über die Verbrauchsmenge. So liegen zum Beispiel in der Ukraine bis zum Oktober 2016 die Stromkosten bis 100 kWh/Monat bei 0,57 Gr., von 101 bis 600 kWh/Monat bei 0,99 Gr. und über 600 bei 1,55 Gr (29 Griwna etwa 1 Euro). Für die normale Bevölkerung eine enorme Belastung. Die Bewohner müssen sich wirklich etwas einfallen lassen, wie sie Energie sparen, um nicht in die nächste Kategorie zu kommen. Es gibt hier auch keine Heizkostenzuschuss oder eine andere Unterstützung für die Heizung.

    Posted in Bauen und Wohnen, Energie- und Umweltpolitik | Kommentare deaktiviert für Energieberatung und Energie sparen

    Marktwirtschaftlich betriebene Stromversorgung – geht das?

    Posted by Rauch on 20th Juni 2016

    Quelle: NAEB-Strom-Newsletter 2016/06
    Autor: Heinrich Duepmann

    Planwirtschaft gilt allgemein seit dem Scheitern der kommunistischen Volkswirtschaften als eine schlechte Wirtschaftsform (siehe auch aktuelles Beispiel Venezuela). Und so wird auch bei der Preismisere in der Deutschen Stromversorgung, deren Ursache in der Energiewende liegt, der Übergang weg vom EEG (als Planwirtschaftliches Verfahren verstanden) hin zu einer marktwirtschaftlich orientierten Stromversorgung von vielen unserer Freunde als Problemlösung angesehen.

    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist, dass dadurch die Energiewende-forcierten Erzeugungsmethoden Wind, Voltaik und Biogas ins Abseits manövriert werden, weil niemand diesen zu teuren, ungeeigneten und unzuverlässigen Strom, der nicht bedarfsgerecht produziert wird, kaufen würde.

    Geht das? Kann man die Stromversorgung Deutschlands in den vier Regelzonen in irgendeiner Form so marktwirtschaftlich gestalten, dass der Hype der Energiewende, d.h. das Forcieren von Voltaik- Wind- und Biogasstrom aufhört?
    Tatsächlich Stromversorgung ist immer planwirtschaftlich gewesen, seitdem es Verbundnetze gibt. Dass Strom-Mengen an der Börse zur Produktion ausgeschrieben werden, ist noch kein Beweis dafür, dass Stromversorgung marktwirtschaftlich funktionieren kann. Die nächsten 10 Jahre werden vielleicht in der ENTSO-E (Europäischer Regelzonen-Verbund) den Beweis liefern.

    Zur Historie: Bis ca. 1990 hat die Stromversorgung gut – wenn auch teuer – funktioniert, weil die Regelzonen-Betreiber, die auch gleichzeitig Kraftwerksbetreiber waren, einen Versorgungsauftrag hatten. Sie mussten die Netzverfügbarkeit sicherstellen. Wenn das Netz nicht verfügbar war, konnten sie auch Ihre Ware Strom-kWh nicht verkaufen, ganz abgesehen davon, dass sie natürlich ihren Auftrag nicht erfüllten. Entscheidendes Element für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit waren:

    • Produktion in relativer Nähe zum Verbraucher
    • ein ausreichend dimensioniertes Netz
    • hinreichend verfügbarer Regelstrom (*) in der Regelzone
    • Regelwerk für Lastabwurf (in extremen Last-Situationen)

    All diese Funktionen lagen praktisch in der Hand des Regelzonen-Betreibers (früher mal RWE, E.ON, Vattenfall und ENBW). Dreh- und Angelpunkt war dabei der Regelstrom, der ausschließlich von den Betreibern selbst erzeugt wurde und zu hohen Preisen in die Gesamt-Kosten einfloss. All das war für die Blackout-Vermeidung zwingend erforderlich.

    Dann begann in die EU in den neunziger Jahren die „Liberalisierung“ des Strommarktes einzuführen, die zunächst auch sehr gute Preisdämpfungseffekte brachte – siehe in unserem Diagramm die Deutschen Kostenentwicklung von 1990 – 2000 rote Kurve.

    Es wurden sogenannte Strombörsen installiert, die Absatz und Bezug von Strom für verschiedene Zwecke und für verschiedene Handelsebenen besogen sollte. Weiterhin erfolgte in dieser Phase die Regelstromversorgung aus eigenen Kraftwerken der Regelzonenbetreiber zu praktisch selbst definierten Preisen. In dieser Zeit entstanden aber quasi schmarotzende Einheiten wie Trianel, EWE und einige andere, die den von ihnen selbst erzeugten Strom in Ihren Verteilnetzen unterhalb des Regelzonen-Netzes eigenständig verkauften.

    Mit Einführung des Stromverkaufs (auf der Basis von kWh-Mengen) und der damit verbundenen Trennung von Regelzonen-Betreibern (es entstanden in einem vielstufigen Übernahme- und Zusammenschluß-Prozess die neuen Firmen Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW als rechtlich selbständige Unternehmen ohne Strom-Produktionsressourcen) von den produzierenden Kraftwerken mußte die Enthaftung der Stromproduzenten für eben diese Blackout-Vermeidung erfolgen. Diese Funktion liegt jetzt ausschließlich bei den neuen Regelzonenbetreibern. Diese dürfen keine Kraftwerke mehr betreiben und müssen den Blackout-Vermeidungs-Leistungsbedarf (an der Strom-Börse) zukaufen. In welchen an der Strombörse gehandelten Kontrakten die Geschäfte ablaufen, zeigt folgendes aus Wikipedia übernommene Diagramm (die Begriffe sind weitgehend selbsterklärend, die Tageslastganglinie stellt den erwarteten Stromverbrauch einer Regelzone dar):

    Tatsächlich können die Regelzonenbetreiber die Funktion Blackout-Vermeidung nur wahrnehmen, solange sowieso genügend (in MW, in der Grafik das untere unbeschriftete gelbe Rechteck) dafür geeignete Kraftwerke vorhanden, am Netz und in Betrieb sind und im richtigen Leistungsbereich arbeiten. Geeignet sind Kraftwerke die sich schnell an schwankende Bedarfe anpassen, die also Ihre tatsächliche momentane Leistung an Bedarfsschwankungen anpassen können. Tatsächlich sind dafür nur die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kraftwerke geeignet. Exotische prinzipiell auch geeignet Kraftwerke wie Müllverbrenner u.ä. werden hier nicht berücksichtigt. Laufwasserkraftwerke (bei Talsperren) sind wie Pumpspeicher-Kraftwerke einzuordnen. Nun hängt Anpassungsgeschwindigkeit vom momentanen Leistungsstand ab. Wenn ein Kohlekraft aus und kalt ist, braucht es 8 Stunden, bis es Strom mit mehr als 20% der Nennleistung abgibt. Die folgende Tabelle zeigt hier die Grenzbereiche an:

    Zum Verständnis ein Beispiel: ein Kernkraft mit 1.500 MW Leistung fährt mit 55%. Dann kann es seine Leistung in 4,5 Minuten von 825 MW auf 1.500 MW (= Nennleistung) steigern. Natürlich ist das ein theoretischer Fall. Warum sollte das Kernkraftwerk nur mit 55% Leistung fahren. Die Kosten sind die gleichen bei 55% und bei 100% Leistung. Man verschenkt also bares Geld, selbst wenn man für den Strom nur eine Cent-Bruchteil bekommt.

    Aber immerhin, steigt der Bedarf in der Regelzone um diese Differenz (675 MW), oder schläft der Wind ein und angenommene 200 Windkraftanlagen a 3.125 MW-Leistung mit voller Leistung bleiben nun stehen, kann das Kernkraftwerk binnen 5 Minuten helfen. Sind keine Kraftwerke in dieser Hilfestellungsposition und bekommt man nicht über die Regelzonen-Koppelstellen genügend Strom herbeigeschafft, kommt es zum Blackout.

    Für eine zuverlässig Blackout-Vermeidung ist es also wichtig, dass jederzeit die richtige Menge (Wirk-) Leistung aus diesen geeigneten Kraftwerken in einer Regelzone aktuell da ist. Wenn ein Kernkraftwerk bereits mit 99% Leistung fährt, steht nur noch 1% (15 MW) Reserve zur Verfügung. Das sind gerade mal 5 wegen einschlafendem Wind gerade zu kompensierende Windkraftanlagen.
    Jetzt kommt die Strombörse ins Spiel. Angenommen, das Kernkraftwerk will am Regelstrom-Geschäft mit einer Leistung von 600MW (Regelstrom wird nach Leistung und nicht nach Arbeit entgolten) partizipieren, muss es zunächst mal für ein 24h oder 48h-Zeitfenster sein Angebot an der Börse von 100% auf angenommen 60% reduzieren. Es muss also seinen Angebotspreis für die restlichen 900 MW so definieren, dass es auch tatsächlich an der Börse den Zuschlag erhält (damit es bei den 55% Leistung bleibt um als Regelkraftwerk agieren zu können). Bei einem angenommenen realisierten Handelspreis von 3 Ct./kWh bedeutet das zunächst mal einen Verzicht auf 432.000 EUR als Tageserlös, der dann über den Erlös aus dem Regelstrom-Angebot kompensiert werden muß. Würde das Kraftwerk keinen Zuschlag an der Börse für die 900 MW zu 3 Ct./kWh bekommen, könnte es auch seine Funktion als Regelstromlieferant nicht erfüllen. Es würde also jetzt zu einem sogenannten Redispatch (wird hier nicht weiter behandelt) kommen. Und das Kraftwerk hat zunächst mal einen hohen Einnahmeverlust, da es sich ja selbst aus dem Geschäft gebracht hat.

    Je mehr Energiewendestrom, der ja schon über das EEG bezahlt ist und damit zu Null an der Börse gehandelt werden könnte, vorhanden ist, desto größer ist das Risiko, dass der Preis im Beispiel von 3 Cent nicht erreicht wird.

    Heute funktioniert die Blackout-Vermeidung nur deshalb, weil noch genügend Blackout-verhinderungsfähige Kraftwerke betrieben werden. Das mag sich bald ändern, mehr und mehr Kraftwerke werden als sogenannte Dreckschleudern (1) oder wegen KK-Ausstieg(2) oder wegen Unwirtschaftlichkeit(3) still gelegt. Die Politik hat kein geeignetes technisches und volkswirtschaftliches Instrument, diese Entwicklung zu stoppen bzw. die heutige Technik durch eine andere zu ersetzen bzw. den Betrieb von „Blackout-Vermeidungs-Kraftwerken“ zu triggern. Es werden also in wenigen Jahren nicht mehr ausreichend derartige Kraftwerke verfügbar sein. Alle Versuche, mit Speichern so was nachzubauen bewegen sich in der Dimension des Teelöffels beim Weltmeerausschöpfen.

    Schlimmer ist allerdings noch der andere Fall, dass zwar Kraftwerke noch genügend vorhanden sind, aber wegen des Überangebotes von Energiewendestrom nicht im Leistungsbereich gemäß obiger Tabelle laufen und damit nicht rechtzeitig eingreifen können. Hier sei allerdings erwähnt, dass dieses Problem leicht lösbar wäre durch Abschaltung der Energiewendestrom-Anlagen. Damit wäre dieser sogenannte Überschußstrom (siehe auch AfD-Artikel) eliminiert und regelfähige Kraftwerke würden im geeigneten Bereich laufen. Wir lassen deshalb diesen Punkt im folgenden aussen vor.

    Selbst wenn man die Stilllegungsbeschlüsse gemäß (1) und (2) zurücknehmen würde, wäre der Erosionsprozess wegen (3) nicht aufzuhalten sein. Sogar wenn man das EEG zurücknehmen würde und damit die Energiewendestromerzeugung beenden, würde kein kaufmännisch handelndes Unternehmen Kraftwerke für die Erzeugung von Regelstrom mehr neu errichten:

    Niemand würde nach den Wirren, Irrtümern und Fehlentscheidungen der letzten 15 Jahre in Deutschland in der Stromwirtschaft und unter dem Regelschirm der EU-Strombörse noch zu derartigen Investitionen, die über 40 Jahre abgeschrieben werden müssen, zu bewegen sein. Mannheim (Kohle) und vielleicht noch Datteln 4 (Kohle) werden wohl die letzten Regelstrom-geeigneten neuen Kraftwerke in Deutschland sein. Insbesondere der Druck der Mehrheit der Energiewende-gläubigen Bürger würde das Investitionsrisiko unvertretbar hoch machen.

    Ich kann mir kein funktionsfähiges Incentive-System für Investitionen für die Regelstrom-Versorgung vorstellen (unter dem Prinzip der Ausschreibung des Regelstromes an der Strombörse). Damit ist Marktwirtschaft im Stromgeschäft nicht möglich und so läuft auch die Argumentation gegen Planwirtschaft bei der Stromerzeugung ins Leere. Einen Ausweg sehe ich derzeit nicht – vermutlich geht es allen verantwortungsbewussten und sachkundigen Politikern ebenso. Die Manager der Stromunternehmen haben richtigerweise die Ergebnisse und Bilanzen der nächsten Geschäftsjahre im Sinn, denn sie sind nur noch kaufmännisch ihren Aktionären verpflichtet (Enthaftung vom Netzbetriebsrisiko).

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    Pelletheizungen – Was soll bei der Inbetriebnahme beachtet werden?

    Posted by Rauch on 20th Juni 2016

    Autorin: Kerstin Bruns

    Immer mehr Bauherren ist bei der neuen Heizung wichtig, dass sie umweltfreundlich und sparsam im Betrieb ist. Diese Bestrebungen sind mit dem Erwerb einer Pelletheizung durchaus realisierbar, denn sie wird mit Biomasse beheizt und gewährt die Unabhängigkeit von den steigenden Preisen fossiler Brennstoffe wie Öl oder Gas. Voraussetzung für eine hohe Effizienz und Wirtschaftlichkeit ist eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Anlage, der Erwerb des richtigen Zubehörs und die ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes. In unserem kompakten Überblick erhalten Bauherren und Wohnungseigentümer nützliche Infos für die Inbetriebnahme einer Pelletheizung.

    Aufbau und Funktion eines Pelletkessels

    Eine Pelletzentralheizung kann eine Gas- oder Ölzentralheizung komplett ersetzen. Durch die Zuführung des Brennstoffes in den Kessel und dessen dortiger Verbrennung wird Wärmeenergie freigesetzt. Die Umwälzpumpe transportiert die so erzeugte Wärme durch das Rohrsystem bis zu den Heizkörpern im Wohnraum. Bei einer Pelletzentralheizung befördern Förderschnecken oder Ansaugvorrichtungen die Pellets aus dem Lagerraum in den Brennstoffaum des Kessels. Ein Pelletofen verfügt über einen integrierten Pelletspeicher, der sich händisch befüllen lässt.

    Warum Zubehör wichtig ist

    Für eine effiziente Nutzung einer Pelletheizung empfiehlt es sich gerade bei einem geringen Wärmebedarf einen Pufferspeicher anzuschaffen. Bei einer ständigen Herauf- und Herunterschaltung der Kesselleistung entstehen zunächst hohe Stromkosten, die aus dem Antrieb des Heißluftgebläses resultieren. Hinzu kommen erhebliche Wärmeverluste, wenn der Kessel mehr Leistung erbringt als tatsächlich zur Beheizung der Räume benötigt wird.

    Mit einem Pufferspeicher arbeitet die Pelletheizung auch im Vollbetrieb effizient und reduziert Wärmeverluste zu großen Teilen. So nimmt der Speicher den überschüssig produzierten Teil der Wärme auf um ihn aufzubewahren und zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Das im Speicher vorhandene Heizwasser weist immer ein konstantes Temperaturniveau auf. Bei Bedarf können Bauherren dieses zur Beheizung der eigenen vier Wände nutzen. Pufferspeicher sind allerdings nicht in der Lage die erzeugte Wärme unbegrenzt lang zu speichern. Denn selbst bei einer guten Isolierung des Speichers dringt die Wärme nach einer gewissen Zeit nach außen.

    Was ist beim Brennstoff zu beachten?

    Pellets, die Sie in privaten Haushalten einsetzen, sollten die Normen DINplus und ENplus aufweisen. Sie geben Auskunft über Gewicht, Maße und Länge der kleinen Holzpresslinge. Demnach dürfen sie 5 bis 6 Millimeter Durchmesser haben und 8 bis 30 Millimeter lang sein. Weiteres Qualitätsmerkmal ist die gerine Restfeuchte des Holzes, die bei ca. 10 Prozent liegt und den Heizwert von Pellets positiv beeinflusst. Dieser liegt bei etwa fünf Kilowattstunden pro Kilogramm.

    Der Heizwert gibt an wie hoch die Wärmemenge ausfällt, die bei der Verbrennung der Pellets entsteht. Der Aschegehalt zertifizierter Pellets liegt bei ca. 0,7 Prozent in Bezug auf die Trockensubstanz. Ein niedriger Wert ist dabei von Vorteil. Denn dieser zeigt, dass das Holz besser verbrennt und der Kessel während der Wärmeerzeugung bzw. des Verbrennungsvorgangs weitestgehend sauber bleibt. Mit der enstandenden Asche können Sie zudem Ihren Garten düngen.

    Die Experten von www.kesselheld.de beraten Sie gern rund um das Thema Pelletheizungen.

    Welche Lagervarianten sind möglich?

    Für die Lagerung der Pellets sind verschiedene Möglichkeiten verfügbar. Wichtig ist, dass Sie stets Wert auf trockene Orte legen, denn nasse Pellets quellen auf und sind unbrauchbar. Prüfen Sie immer im Voraus welche Option der Lagerung in der eigenen Immobilie Sinn macht. Der Pelletkessel mit Wochenvorratsbehälter wird händisch mit Sackware befüllt. Diese lässt sich bei einem Pelletshersteller erwerben und problemlos auf Paletten in einem Gartenhaus oder im Kellerraum lagern. Sackware ist allerdings teurer als lose Ware.

    Aufgrund des geringen Wärmebedarfs in Niedrigenergie- und Passivhäusern stellen Pellets in Form von Sackware eine effiziente Lösung dar. Im schlecht gedämmten Altbau hingegen sind sie eher als Ersatz geeignet, auf den Sie im Notfalll zurückgreifen können. Aufgrund des erhöhten Wärmeverlustes und der daraus resultierenden höheren Brennstoffbedarfs ist lose Ware zu bevorzugen, die in einem Tank, in einem Pelletsilo oder in einem dafür vorgesehnen Lagerraum aufbewahrt wird.

    Tipp: Je größer die Menge abgenommener Pellets ist, umso geringer fällt der zu entrichtende Preis aus.

    Bauliche Voraussetzungen und Pelletkesselarten

    Beim Umrüsten von einer Öl- auf eine Pelletzentralheizung wird Kellerarum für die Lagerung von Pellets frei. Zentralheizungen, dessen Betrieb mit Pellets erfolgt, erfordern somit mehr Platz als ein Pelletofen, der beispielsweise der Einzelraumbezeihung dient. Beachten Sie jedoch, dass Sie für den Betrieb eines Ofens einen entsprechenden Kaminanschluss benötigen. Zudem müssen Kaminöfen die Stufe 1 der Bundesemissionsschutzverordnung einhalten.

    Sie wurde zum 1. Januar 2015 angepasst und regelt die Grenzwerte der Feinstaubbelastung für Kamine sowie für Kamin- und Kachelöfen. Akutell sieht die Verordnung einen Grenzwert von 150 Milligramm vor. Wasserführende Pelletöfen verfügen über eine Wassertasche, die mit Ihrem Heizsystem verbunden ist. So können Sie wie bei der Zentralheizung mehrere Räume mit einem Ofen erwärmen. Es wird also gleichzeitig Wärme für den Aufstellungsraum und und den Heizkreislauf zur Verfügung gestellt. Pelletkessel lassen sich wie Öl- und Gasheizungen auch mit Brennwerttechnik betreiben.

    Bei dieser Technologie wird Wärme genutzt, die im Wasserdampfkondensat enthalten ist und bei der Herunterkühlung der Abgase im Wärmetauscher entsteht. Bei einem herkömmlichen Niedertemperaturkessel hingegen wird diese Abgaswärme ohne Wiederverwertung an die Umwelt abgegeben. Die Brennwerttechnik nutzt also nicht nur die Wärme die vom Kessel bereitgestellt wird, sondern auch die recycelte Wärme bei der Abgaskühlung. Aus diesen Grund erreicht der Pelletkessel gegenüber Niedertemperaturkesseln Wirkungsgrade von über 100 Prozent.

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    Marktwirtschaftlich betriebene Stromversorgung – geht das?

    Posted by Rauch on 20th Juni 2016

    Quelle: NAEB-Strom-Newsletter 2016/06
    Autor: Heinrich Duepmann

    Planwirtschaft gilt allgemein seit dem Scheitern der kommunistischen Volkswirtschaften als eine schlechte Wirtschaftsform (siehe auch aktuelles Beispiel Venezuela). Und so wird auch bei der Preismisere in der Deutschen Stromversorgung, deren Ursache in der Energiewende liegt, der Übergang weg vom EEG (als Planwirtschaftliches Verfahren verstanden) hin zu einer marktwirtschaftlich orientierten Stromversorgung von vielen unserer Freunde als Problemlösung angesehen.

    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist, dass dadurch die Energiewende-forcierten Erzeugungsmethoden Wind, Voltaik und Biogas ins Abseits manövriert werden, weil niemand diesen zu teuren, ungeeigneten und unzuverlässigen Strom, der nicht bedarfsgerecht produziert wird, kaufen würde.

    Geht das? Kann man die Stromversorgung Deutschlands in den vier Regelzonen in irgendeiner Form so marktwirtschaftlich gestalten, dass der Hype der Energiewende, d.h. das Forcieren von Voltaik- Wind- und Biogasstrom aufhört?
    Tatsächlich Stromversorgung ist immer planwirtschaftlich gewesen, seitdem es Verbundnetze gibt. Dass Strom-Mengen an der Börse zur Produktion ausgeschrieben werden, ist noch kein Beweis dafür, dass Stromversorgung marktwirtschaftlich funktionieren kann. Die nächsten 10 Jahre werden vielleicht in der ENTSO-E (Europäischer Regelzonen-Verbund) den Beweis liefern.

    Zur Historie: Bis ca. 1990 hat die Stromversorgung gut – wenn auch teuer – funktioniert, weil die Regelzonen-Betreiber, die auch gleichzeitig Kraftwerksbetreiber waren, einen Versorgungsauftrag hatten. Sie mussten die Netzverfügbarkeit sicherstellen. Wenn das Netz nicht verfügbar war, konnten sie auch Ihre Ware Strom-kWh nicht verkaufen, ganz abgesehen davon, dass sie natürlich ihren Auftrag nicht erfüllten. Entscheidendes Element für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit waren:

    • Produktion in relativer Nähe zum Verbraucher
    • ein ausreichend dimensioniertes Netz
    • hinreichend verfügbarer Regelstrom (*) in der Regelzone
    • Regelwerk für Lastabwurf (in extremen Last-Situationen)

    All diese Funktionen lagen praktisch in der Hand des Regelzonen-Betreibers (früher mal RWE, E.ON, Vattenfall und ENBW). Dreh- und Angelpunkt war dabei der Regelstrom, der ausschließlich von den Betreibern selbst erzeugt wurde und zu hohen Preisen in die Gesamt-Kosten einfloss. All das war für die Blackout-Vermeidung zwingend erforderlich.

    Dann begann in die EU in den neunziger Jahren die „Liberalisierung“ des Strommarktes einzuführen, die zunächst auch sehr gute Preisdämpfungseffekte brachte – siehe in unserem Diagramm die Deutschen Kostenentwicklung von 1990 – 2000 rote Kurve.

    Es wurden sogenannte Strombörsen installiert, die Absatz und Bezug von Strom für verschiedene Zwecke und für verschiedene Handelsebenen besogen sollte. Weiterhin erfolgte in dieser Phase die Regelstromversorgung aus eigenen Kraftwerken der Regelzonenbetreiber zu praktisch selbst definierten Preisen. In dieser Zeit entstanden aber quasi schmarotzende Einheiten wie Trianel, EWE und einige andere, die den von ihnen selbst erzeugten Strom in Ihren Verteilnetzen unterhalb des Regelzonen-Netzes eigenständig verkauften.

    Mit Einführung des Stromverkaufs (auf der Basis von kWh-Mengen) und der damit verbundenen Trennung von Regelzonen-Betreibern (es entstanden in einem vielstufigen Übernahme- und Zusammenschluß-Prozess die neuen Firmen Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW als rechtlich selbständige Unternehmen ohne Strom-Produktionsressourcen) von den produzierenden Kraftwerken mußte die Enthaftung der Stromproduzenten für eben diese Blackout-Vermeidung erfolgen. Diese Funktion liegt jetzt ausschließlich bei den neuen Regelzonenbetreibern. Diese dürfen keine Kraftwerke mehr betreiben und müssen den Blackout-Vermeidungs-Leistungsbedarf (an der Strom-Börse) zukaufen. In welchen an der Strombörse gehandelten Kontrakten die Geschäfte ablaufen, zeigt folgendes aus Wikipedia übernommene Diagramm (die Begriffe sind weitgehend selbsterklärend, die Tageslastganglinie stellt den erwarteten Stromverbrauch einer Regelzone dar):

    Tatsächlich können die Regelzonenbetreiber die Funktion Blackout-Vermeidung nur wahrnehmen, solange sowieso genügend (in MW, in der Grafik das untere unbeschriftete gelbe Rechteck) dafür geeignete Kraftwerke vorhanden, am Netz und in Betrieb sind und im richtigen Leistungsbereich arbeiten. Geeignet sind Kraftwerke die sich schnell an schwankende Bedarfe anpassen, die also Ihre tatsächliche momentane Leistung an Bedarfsschwankungen anpassen können. Tatsächlich sind dafür nur die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kraftwerke geeignet. Exotische prinzipiell auch geeignet Kraftwerke wie Müllverbrenner u.ä. werden hier nicht berücksichtigt. Laufwasserkraftwerke (bei Talsperren) sind wie Pumpspeicher-Kraftwerke einzuordnen. Nun hängt Anpassungsgeschwindigkeit vom momentanen Leistungsstand ab. Wenn ein Kohlekraft aus und kalt ist, braucht es 8 Stunden, bis es Strom mit mehr als 20% der Nennleistung abgibt. Die folgende Tabelle zeigt hier die Grenzbereiche an:

    Zum Verständnis ein Beispiel: ein Kernkraft mit 1.500 MW Leistung fährt mit 55%. Dann kann es seine Leistung in 4,5 Minuten von 825 MW auf 1.500 MW (= Nennleistung) steigern. Natürlich ist das ein theoretischer Fall. Warum sollte das Kernkraftwerk nur mit 55% Leistung fahren. Die Kosten sind die gleichen bei 55% und bei 100% Leistung. Man verschenkt also bares Geld, selbst wenn man für den Strom nur eine Cent-Bruchteil bekommt.

    Aber immerhin, steigt der Bedarf in der Regelzone um diese Differenz (675 MW), oder schläft der Wind ein und angenommene 200 Windkraftanlagen a 3.125 MW-Leistung mit voller Leistung bleiben nun stehen, kann das Kernkraftwerk binnen 5 Minuten helfen. Sind keine Kraftwerke in dieser Hilfestellungsposition und bekommt man nicht über die Regelzonen-Koppelstellen genügend Strom herbeigeschafft, kommt es zum Blackout.

    Für eine zuverlässig Blackout-Vermeidung ist es also wichtig, dass jederzeit die richtige Menge (Wirk-) Leistung aus diesen geeigneten Kraftwerken in einer Regelzone aktuell da ist. Wenn ein Kernkraftwerk bereits mit 99% Leistung fährt, steht nur noch 1% (15 MW) Reserve zur Verfügung. Das sind gerade mal 5 wegen einschlafendem Wind gerade zu kompensierende Windkraftanlagen.
    Jetzt kommt die Strombörse ins Spiel. Angenommen, das Kernkraftwerk will am Regelstrom-Geschäft mit einer Leistung von 600MW (Regelstrom wird nach Leistung und nicht nach Arbeit entgolten) partizipieren, muss es zunächst mal für ein 24h oder 48h-Zeitfenster sein Angebot an der Börse von 100% auf angenommen 60% reduzieren. Es muss also seinen Angebotspreis für die restlichen 900 MW so definieren, dass es auch tatsächlich an der Börse den Zuschlag erhält (damit es bei den 55% Leistung bleibt um als Regelkraftwerk agieren zu können). Bei einem angenommenen realisierten Handelspreis von 3 Ct./kWh bedeutet das zunächst mal einen Verzicht auf 432.000 EUR als Tageserlös, der dann über den Erlös aus dem Regelstrom-Angebot kompensiert werden muß. Würde das Kraftwerk keinen Zuschlag an der Börse für die 900 MW zu 3 Ct./kWh bekommen, könnte es auch seine Funktion als Regelstromlieferant nicht erfüllen. Es würde also jetzt zu einem sogenannten Redispatch (wird hier nicht weiter behandelt) kommen. Und das Kraftwerk hat zunächst mal einen hohen Einnahmeverlust, da es sich ja selbst aus dem Geschäft gebracht hat.

    Je mehr Energiewendestrom, der ja schon über das EEG bezahlt ist und damit zu Null an der Börse gehandelt werden könnte, vorhanden ist, desto größer ist das Risiko, dass der Preis im Beispiel von 3 Cent nicht erreicht wird.

    Heute funktioniert die Blackout-Vermeidung nur deshalb, weil noch genügend Blackout-verhinderungsfähige Kraftwerke betrieben werden. Das mag sich bald ändern, mehr und mehr Kraftwerke werden als sogenannte Dreckschleudern (1) oder wegen KK-Ausstieg(2) oder wegen Unwirtschaftlichkeit(3) still gelegt. Die Politik hat kein geeignetes technisches und volkswirtschaftliches Instrument, diese Entwicklung zu stoppen bzw. die heutige Technik durch eine andere zu ersetzen bzw. den Betrieb von „Blackout-Vermeidungs-Kraftwerken“ zu triggern. Es werden also in wenigen Jahren nicht mehr ausreichend derartige Kraftwerke verfügbar sein. Alle Versuche, mit Speichern so was nachzubauen bewegen sich in der Dimension des Teelöffels beim Weltmeerausschöpfen.

    Schlimmer ist allerdings noch der andere Fall, dass zwar Kraftwerke noch genügend vorhanden sind, aber wegen des Überangebotes von Energiewendestrom nicht im Leistungsbereich gemäß obiger Tabelle laufen und damit nicht rechtzeitig eingreifen können. Hier sei allerdings erwähnt, dass dieses Problem leicht lösbar wäre durch Abschaltung der Energiewendestrom-Anlagen. Damit wäre dieser sogenannte Überschußstrom (siehe auch AfD-Artikel) eliminiert und regelfähige Kraftwerke würden im geeigneten Bereich laufen. Wir lassen deshalb diesen Punkt im folgenden aussen vor.

    Selbst wenn man die Stilllegungsbeschlüsse gemäß (1) und (2) zurücknehmen würde, wäre der Erosionsprozess wegen (3) nicht aufzuhalten sein. Sogar wenn man das EEG zurücknehmen würde und damit die Energiewendestromerzeugung beenden, würde kein kaufmännisch handelndes Unternehmen Kraftwerke für die Erzeugung von Regelstrom mehr neu errichten:

    Niemand würde nach den Wirren, Irrtümern und Fehlentscheidungen der letzten 15 Jahre in Deutschland in der Stromwirtschaft und unter dem Regelschirm der EU-Strombörse noch zu derartigen Investitionen, die über 40 Jahre abgeschrieben werden müssen, zu bewegen sein. Mannheim (Kohle) und vielleicht noch Datteln 4 (Kohle) werden wohl die letzten Regelstrom-geeigneten neuen Kraftwerke in Deutschland sein. Insbesondere der Druck der Mehrheit der Energiewende-gläubigen Bürger würde das Investitionsrisiko unvertretbar hoch machen.

    Ich kann mir kein funktionsfähiges Incentive-System für Investitionen für die Regelstrom-Versorgung vorstellen (unter dem Prinzip der Ausschreibung des Regelstromes an der Strombörse). Damit ist Marktwirtschaft im Stromgeschäft nicht möglich und so läuft auch die Argumentation gegen Planwirtschaft bei der Stromerzeugung ins Leere. Einen Ausweg sehe ich derzeit nicht – vermutlich geht es allen verantwortungsbewussten und sachkundigen Politikern ebenso. Die Manager der Stromunternehmen haben richtigerweise die Ergebnisse und Bilanzen der nächsten Geschäftsjahre im Sinn, denn sie sind nur noch kaufmännisch ihren Aktionären verpflichtet (Enthaftung vom Netzbetriebsrisiko).

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    Heizungsmodernisierung planen

    Posted by Rauch on 28th März 2016

    Jede Heizung unterliegt einer technischen und moralischen Alterung. Zu unterscheiden ist auch die Art der Ãœbertragung der Wärme an die Raumluft. Früher wurden vorwiegend Strahlungsheizungen in den Wohngebäuden eingebaut. Dazu zählen die Kachelöfen, die kleinen gusseisernen Öfen (Kanonenofen), die Kamine und weitere Heizungen. Der technische Stand hat sich weiter entwickelt, bezogen auf eine niedrigere Verschmutzung des Rauchgases im Schornstein und die Verbesserung der Wirkungsgrade. Aus den offenen Kaminen sind heute geschlossene Kamine mit höherem Wirkungsgrad entstanden. Moderne Kaminöfen haben die älteren transportablen Öfen abgelöst. Sie haben einen hohen Wirkungsgrad.

    Bei einem Model, welches wir selbst besitzen, muss jedes Mal, wenn wir Holz oder Kohlen auflegen, gelüftet werden. Beim Öffnen der großen Glastür wird ein Teil des Rauchgases mit in den Raum gesaugt, da die Tür genauso hoch ist, wie die Brennkammer. Bei den älteren Dauerbrandöfen konnte dies auch passieren, aber eben nur viel weniger und wenn die Temperatur der Außenluft nicht so hoch war. Diese älteren Öfen durften bzw. dürfen in Abhängigkeit ihres Baujahrs nicht mehr bzw. nur noch wenige Jahre betrieben werden. Die Staub- und Schadstoffbelastung soll mit diesen gesetzlichen Vorschriften verringert werden.

    In diesem Fall muss man sich rechtzeitig um eine
    Heizungsmoderisierung kümmern, um ein passende Heizung zu finden. In diesem Fall ist aber auch grundsätzlich darüber nachzudenken, ob nicht eine andere Heizung günstiger für das Wohngebäude ist. Das betrifft aber auch die Gas- oderÖ-Heizungen, wenn diese technisch veraltet sind. Der nachträgliche Austausch alter undichter Fenster durch Isolierverglasung oder eine Dämmung der Decke zum unbeheizten Dachgeschoss verringern die erforderliche Menge an Heizenergie. Eventuell ist dann ein kleiner Brennofen sinnvoll. Ein zu großer Ofen wird sonst in seiner Leistung nicht ausgelastet, was sich auch auf einen niedrigeren Wirkungsgrad auswirkt. Bei der Heizungsmodernisierung sollte auch die technische Möglichkeit einer Kombination mit einer Warmwassererwärmung geprüft werden. Auch hier sollte vorher eine Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Gerade bei den Heizungen, wo das Wasser als Wärmeträger dient, lassen sich Fußbodenheizungen oder Wandstrahlungsheizungen einbauen. Die Strahlungsheizung verschafft ein angenehmes Raumklima. Dabei kann die Lufttemperaturen etwas geringer als bei den Konvektionsheizungen sein. Fast alle modernen Heizungen mit ihren Heizkörpern an der Wand sind Konvektionsheizungen.
    Auch die bereits oben genannten Kaminöfen können als wasserführende Öfen mit einem Wärmespeicher ausgeführt werden. Sie geben nicht nur Strahlungswärme über das große Glasfenster ab, sondern erwärmen gleichzeitig Wasser, welches Heizkörper oder einen Fußboden (Fußbodenheizung) erwärmt. Hier ist auf einen ausreichend großen Wärmespeicher zu achten. Diese moderne Heizung hat den Vorteil, dass diese auch nach dem Verbrennen des Holzes oder der Kohle noch Wärme an den Raum durch die Heizkörper abgibt. So können aber auch größere verwinkelte Räume oder andere Räume beheizt werden.

    Neben der Heizung optimieren ist vor der Investition in eine neue Heizung, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. In die Berechnung sollten die Anschaffungs- und Installationskosten, die Preise des Energieträgers, die Wartungs- und Revisionskosten einbezogen werden.

    Schema einer modernen Heizung

    Bisher standen alle Energieträger fast immer zur Verfügung. Allerdings kann es Probleme geben, wenn genau dieser Energieträger eine Zeit nicht zur Verfügung steht oder die Energiepreise sehr stark ansteigen. Dann ist er recht sinnvoll, wenn für die Heizung des Wohnhauses noch eine „Notheizung“ unabhängig von der Stromversorgung zur Verfügung steht. Das ist zum Beispiel ein Kamin bzw. Kaminofen zusätzlich zur zentralen Gas- oderÖheizung auch vorhanden ist.

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    Erfolglose Bürgerinitiativen gegen Windpark

    Posted by Rauch on 26th Januar 2016

    Autor: Heinrich Duepmann www.naeb.de

    Bürgerinitiativen gegen Windparks bleiben erfolgslos, wenn sie nicht die Wurzel des Ãœbels, die Energiepolitik in Deutschland bekämpfen. Windstrom, wie auch Solarstrom und Biogasstrom (Ökostrom) ist unwirtschaftlich. Die Anlagen können nur mit hohen Subventionen betrieben werden. Subventionen und Privilegien müssen gestrichen werden. Dann wird kein einziges Windrad mehr gebaut.

    Bald 75.000 Windgeneratoren

    Der Bau von Windparks soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung schnell weiter gehen. Zu den heute in Deutschland bereits vorhandenen 25.000 Windgeneratoren sollen noch weitere 50.000 hinzukommen. Nur wer in der Mitte von Großstädten lebt (wie unsere Bundeskanzlerin), wird nicht von Windrädern in der unmittelbaren Umgebung gestört. Weit mehr als die Hälfte aller Bundesbürger wird jedoch nach dem geplanten Ausbau von Windstromanlagen umgeben sein. Sie machen Lärm, stören durch Schattenschlag der riesigen kreisenden Flügel und durch ständig blinkende Warnlichter für Flugzeuge. Nach neuen Erkenntnissen führt Infraschall (tiefe Schallwellen unterhalb der Hörgrenze) zu nachhaltigen Gesundheitsschäden. Wohngebäude verlieren im Mittel 30 Prozent ihres Wertes. In Einzelfällen werden sie unverkäuflich.

    Naturschutz wird aufgegeben

    Es nutzt wenig, wenn man ein Häuschen am Wald oder an einem Naturschutzpark hat, also an Gebieten, die bisher als schutzwürdig galten. Der Wald ist inzwischen zur Errichtung von 200 Meter hohen Windgeneratoren freigegeben. Grenzen von Naturschutzparks werden reduziert und der Mindestabstand verringert. Die Liste der zu schützenden Vogelarten wurde verkleinert. Mit solchen Methoden wird der Ausbau von Windstromanlagen vorangetrieben. Doch es gibt eine Ausnahme. Auf den Inseln der Nordsee werden keine Windparks erlaubt, weil dies den Kurbetrieb stört. Dabei ist gerade dort der beste Wind, also die größte Ausbeute. Wenn Windgeneratoren tatsächlich die Lösung unserer Energieprobleme sind, müssten die Inseln mit solchen Anlagen voll sein. Die Gäste sollen an den paar Ferientagen von Windanlagen nicht gestört werden. Den Bürgern im Land werden aber solche Störungen ein Leben lang zugemutet. Wo bleibt da die Logik?

    Die Profiteure der „Energiewende“

    Vorangetrieben wird der Ausbau der Ökostromanlagen von den Profiteuren der „Energiewende“ (mit Kosten ohne Ende). Es sind dies neben den Betreibern die Hersteller, Planer und Monteure der Anlagen, die Verpächter der Grundstücke, die auf Einsprüche von Bürgern und Bürgerinitiativen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, die Banken und die auf Gewerbesteuer spekulierenden Gemeinden. Ihre Lobby hat viele Millionen Euro zur Verfügung. Sie berät nicht nur Abgeordnete, sondern ihre Leute sitzen sogar in den Ministerien und formulieren die Gesetze zum Wohle der Profiteure und zu Lasten des größten Teils der Bevölkerung. Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen, sich gegen diese Belastungen und Ausplünderungen zu wehren?
    Einsprüche an die Städte und Gemeinden, die die Bebauungspläne genehmigen müssen, helfen nicht. Zu stark ist die Lobby der Profiteure, die mit allen Mitteln bis hin zu Bestechungen und Bedrohungen den Bau von Ökostromanlagen durchsetzen. Sie werden unterstützt von den Vorgaben der Bundesregierung, ausreichende Flächen für Ökostromanlagen auszuweisen. Die Forderung wird begründet mit der Rettung des Weltklimas durch weniger Kohlenstoffdioxid in der Luft. Viele glauben an diese ideologische Vorstellung, die nicht bewiesen ist. Klimaänderungen hat es auf der Erde immer gegeben, unabhängig von dem Anteil an Kohlenstoffdioxid in der Luft und auch unabhängig von den Menschen, denn der Mensch existiert erst seit kurzer geologischer Zeit auf der Erde. Mit der Ideologie von der Klimarettung wurde und wird die Bevölkerung ständig durch die Medien, aber auch durch die Schulen indoktriniert. Viele Mitbürger einschließlich Bürgermeister und Ratsmitglieder glauben dieser Ideologie. Sie sind nur schwer von ihrem Irrtum zu überzeugen. Zusammen mit den Profiteuren bilden sie meistens die Mehrheit. So werden weitere Ökostromanlagen genehmigt.

    Klagen helfen nicht

    Auch Klagen gegen Windparks erreichen nichts. Richter müssen nach Gesetzen richten, auch dann, wenn sie die Gesetze nicht für sinnvoll halten. Darüber hinaus sind auch viele Richter indoktriniert. Ihr Ermessensspielraum geht dann in Richtung der Genehmigung von Windparks. Klagen nutzen also nur den Rechtsanwaltskanzleien, die von den Betroffenen Gebühren kassieren.
    Erfolg gegen die Ökostromanlagen kann es nur geben, wenn die Subventionsgesetze wie das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ersatzlos gestrichen werden. Damit ist die Energiewende gestorben, weil Ökostrom deutlich teurer ist als konventioneller Strom. Ein Kampf gegen Windparks vor der eigenen Haustür bei gleichzeitiger Zustimmung zur „Energiewende“ (Nimby- Forderung: Not in my backyard) kostet nur Zeit und Geld ohne jeden nachhaltigen Erfolg. Vielleicht erreicht man eine Verlagerung des Windparks hinter das Haus. Die Belästigung und weiter steigende Stromkosten bleiben.

    Alle Bundestagsparteien befürworten die „Energiewende“

    Gesetze werden in den Parlamenten beschlossen. Für die Energiegesetze ist der Bundestag zuständig. Hier gilt es anzusetzen. Wir müssen die Partei wählen, die die Energiegesetze ersatzlos streichen will. Leider gibt es eine solche Bundestagspartei nicht. Alle dort vertretenden Parteien befürworten die Energiewende. Es nutzt wenig, sich an einzelne Bundestagsabgeordnete zu wenden. Im direkten Gespräch hört man immer wieder. Ich stimme Ihnen ja voll zu. Wenn ich das aber öffentlich sage, streicht meine Partei mich von der Kandidatenliste bei der nächsten Wahl. Also stimme ich öffentlich dafür. Wir brauchen im Bundestag eine Partei, die gegen die Energiewende ist, damit wir wieder eine Wahlmöglichkeit haben.

    Wählergruppen sind besser als Bürgerinitiativen

    Bebauungspläne werden in den Gemeinde- und Kreisräten beschlossen. Hier können Bürger direkt Einfluss nehmen, wenn sie sich in die Räte wählen lassen. Ratsmitglieder haben frühzeitig Einblick in die Bauanträge und Bauplanungen. Sie können die Öffentlichkeit informieren, bevor bindende Ratsbeschlüsse gefasst werden. Es ist viel sinnvoller und einfacher, eine Wählergruppe zu bilden, statt eine Bürgerinitiative als Verein zu gründen. Bereits mit der Gründung kann der „Wahlkampf“ mit der Forderung, keine weiteren Windanlagen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen, beginnen. Erfahrungsgemäß begleitet die Lokalpresse solche Aktionen. Damit gibt es dann in der Gemeinde auch eine klare Wahlmöglichkeit.
    Die Mitglieder vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V. (www.naeb.de), einer Vereinigung von über hundert Energiefachleuten, sind bereit, bei der Gründung von Wählergruppen zu helfen. Wir können Ratschläge geben und eigene Erfahrungen und Erfolge einbringen. Wir bieten Vorträge auf Versammlungen an zur Unterrichtung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über die Kosten und Risiken der Ökostromerzeugung.

    Quelle: E-Mail NAEB-Strom-Newsletter 2016/01

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    Energiesparen durch die richtige Auswahl der Heizung und der Reglung

    Posted by Rauch on 23rd Oktober 2015

    Auch wenn vorübergehend die Öl- und Gaspreise gegenüber den Vorjahren etwas gesunken sind, so wird dies nicht ein Dauerzustand sein. Wegen der aktuell politischen Lage wird sehr viel Geld benötigt. Das Geld erhält man über eine Erhöhung der Mineral-, Energiesteuer und weitere Abgaben. Dagegen können Sie kaum etwas machen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit zum Energiesparen einer konsequenten energiewirtschaftlichen Nutzung Ihres Gebäudes und natürlich auch Ihres Fahrzeuges.

    Unter Heizkörperthermostat Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten und welche speziellen Thermostate es gibt, um effektiv die Raumtemperatur zu regeln. Aber ein Thermostat kann nicht zaubern, sondern macht genau nur das, wie er eingestellt wird. Wird er auf 24 °C eingestellt, so sollte im Raum eine Raumtemperatur von 24 °C vorliegen. Ein Grad weniger, bedeutet etwa 5 % weniger Heizenergie. Also sollten Sie eine Raumtemperatur wählen, in der Sie sich wohlfühlen, wo es nicht zu warm aber auch nicht zu kalt ist.

    Wärmespeicherung und die Raumlufttemperatur

    Intelligente Thermostate regeln die Zimmertemperatur nach Bedarf. Also in der Nacht und am Tag, wenn Sie auf Arbeit sind, kann auch eine niedrigere Raumtemperatur vorliegen. Aber beachten Sie, wenn diese zu niedrig ist, dann müssen die abgekühlten Wände und Möbel wieder erwärmt werden. Diese speichern Wärme und geben diese dann auch wieder an die Raumluft ab. Es kann unter Umständen auch passieren, dass Sie für das „Aufwärmen“ der Wände so viel Wärmeenergie benötigen, wie sie durch die Nachtabsenkung eingespart haben.

    Vor einigen Jahren hatte mir ein Mitarbeiter einer Hausverwaltung gesagt, dass sein Nachbar wegen der Nachtabsenkung wesentlich mehr Wärmeenergie benötigt als er. Diese Aussage kann man nur schlecht überprüfen, da das Nutzungsverhalten ebenso eine entscheidende Rolle spielt. Wie groß die Temperaturdifferenz bei einer Nachtabsenkung für Ihr Haus bzw. Wohnung und Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ist, müssen Sie langfristig selbst herausfinden.

    Alle Körper geben eine Wärmestrahlung ab. Hat die massive Wand eine niedrige Oberflächentemperatur, so empfinden wir diese als kalt. Diese „Kältestrahlung“ ist für uns unangenehm. Die Lufttemperatur im Raum wird daher meistens erhöht. Daher ist bei Räumen mit massiven Wänden eine annähernd gleiche Temperatur einzuhalten. Bei Leichtbaukonstruktionen speichern die Wände nur sehr wenig Wärme. Hier nimmt bei einer Erhöhung der Lufttemperatur die Oberflächentemperatur der Wände sehr schnell deren Temperatur an. Hier gibt es die „Kältestrahlung“ nur für kurze Zeit. Eine Temperaturabsenkung ist bei dieser konstruktiven Ausführung der Gebäude sinnvoll.

    Die Konvektionsheizung und die Strahlenheizung

    Die Konvektionsheizkörper werden oft mit einer Strahlungsheizung verwechselt. Bei der Konvektionsheizung strömt die Luft an der Oberfläche entlang und nimmt Wärme auf. Es entsteht eine Luftwalze im Raum. Das Problem dabei ist nur, dass an der Decke eine höhere Lufttemperatur und in den Ecken über den Fußboden eine niedrige Temperatur vorliegt. Die absolute Luftfeuchtigkeit bleibt aber gleich. Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf. Bei unterschiedlichen Temperaturen liegen verschiedene relative Luftfeuchtigkeiten im Raum vor. In den unteren Wandabschnitten kann es so im Extremfall zu einer Tauwasserbildung an der Wandoberfläche kommen. Erkennbar ist dies bei einer Schimmelpilzbildung. Wobei eine Schimmelbildung bereits bei einer höheren relativen Luftfeuchtigkeit von über 80 % erfolgen kann.

    Besser ist eine Strahlungsheizung, wie sie bei dem guten alten Kachelofen, bei einer Wandheizung oder Fußbodenheizung vorhanden ist. Hier gibt es nur einen geringen Temperaturunterschied zwischen der Luft über den Fußboden und an der Decke. Für die Bewohner ist dies auch eine angenehme Raumtemperatur, da es an den Füßen nicht kalt ist. Bei gleicher Behaglichkeit kann natürlich die Lufttemperatur auch etwas niedriger sein als bei einer Konvektionsheizung.

    Wie bereits oben genannt, spart man mit jedem Grad etwa 5 % Heizenergie ein. Bei der Installation einer neuen Heizungsanlage (Heizkörper) sollte man auch darauf achten. Hier liegt neben der richtigen Reglung ein Potenzial, um Wärmeenergie einzusparen.

    Komfortable Temperaturreglung

    Komfortabel ist auch der Einsatz eines neuen Funk-Heizkörperthermostat. Man muss nicht von Heizkörper zu Heizkörper laufen und das Thermostat kontrollieren bzw. einstellen. Die Einstellung und Überwachung erfolgt von einer zentralen Stelle. Das System erkennt auch, wenn ein Fenster geöffnet ist. Es ist auch besonders interessant, wenn Sie einige Tage in den Urlaub fahren oder sich auf einer Dienstreise befinden. Es regelt die Raumtemperatur herunter und überwachst auch die Höhe der Temperatur. Das ist besonders im Winter wichtig, damit nicht eventuell Frostschäden entstehen. In unserer Klimazone ändern sich die Außentemperaturen relativ schnell. Es wird sowohl eine starke Abkühlung oder im umgekehrten Fall eine starke Überhitzung der Räume vermieden. Eine Reglung ist auch durch eine Fernsteuerung von unterwegs möglich. Natürlich ist jeder Komfort vom Preis abhängig. Daher sollte Sie vor dem Kauf auch genau wissen, für welchen Zweck und welche Steuerungsanlage Sie benötigen.

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    Kosmisches Gesetz

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