ib-rauch.de
Bauratgeber   |  Baupreise  |   Download  |  Impressum  |  Datenschutzerklärung

Die Wohnung in Schuss bringen: Das müssen Mieter wissen

Die Wandfarbe gefällt nicht, der Bodenbelag nervt, die Elektrik ist veraltet: Wenn Mieter in ihrer Wohnung etwas stört, legen sie gern selbst Hand an. Doch Achtung: Mieter können bei Sanierung, Ausbau und Selbermachen nicht nach Belieben agieren.

Was ohne Rücksprache mit dem Vermieter geht

Das Wichtigste vorab: Mieter können in ihrer Wohnung frei schalten und walten, solange sich die Änderungen wieder rückgängig machen lassen, keine bleibenden Schäden entstehen und Nachbarn nicht unter den Umbauarbeiten leiden - beispielsweise durch Lärm oder Dreck. Sie dürfen ohne Absprache mit dem Vermieter beispielsweise Wände in jeder gewünschten Farbe streichen oder zwischen zwei Wänden ein Loch für ein Kabel bohren. Und eine Satellitenschüssel für den TV-Empfang dürfen Sie unauffällig auf dem Balkon anbringen. Sobald Mieter die Schüssel aber an der Fassade installieren wollen, muss der Vermieter zustimmen. Wie Sie eine solche Schüssel selbst montieren und viele weitere nützliche Tipps zu technischen Themen finden Sie regelmäßig im Technik Magazin von reichelt.de.

schöne Deckengestaltung
Deckengestaltung in einer Wohnung auf Djerba

Reden ist Gold

Tabu sind Projekte, die die Substanz der Wohnung betreffen. Bauliche Veränderungen dürfen Sie grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Vermieters angehen. Dieser kann sein Einverständnis von der Verpflichtung abhängig machen, dass Sie die Wohnung bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Auch die Einforderung einer zusätzlichen Kaution seitens des Vermieters ist möglich. Wichtig: Halten Sie die Einwilligung und weitere Vereinbarungen schriftlich fest, so haben Sie für den Fall der Fälle etwas in der Hand. Generell gilt auch bei nicht zustimmungspflichtigen Maßnahmen: Ein Gespräch mit dem Vermieter ist immer sinnvoll. Er wird in der Regel nichts gegen Ihre Pläne haben. Vor allem dann nicht, wenn die Wohnung aufgewertet wird. Und wer weiß: Womöglich beteiligt sich der Vermieter an den Kosten oder hat einen guten Tipp parat.

Weitere wichtige Tipps für DIY-Mieter

17. Dezember 2016

Vorwärts: Das wohnbiologische Mauerwerk aus Ziegelsteinen
Rücwärts: Brunnenwassertest für Eigenheimbesitzer für sauberes Trinkwasser


 ©  Bauratgeber24  |  Bauideen  |  Download  |   Datenschutzerklärung  |  12/2016 Bauratgeber24