Müllverbrennungsanlagen, Krankheitserreger und Biogasanlagen
Posted by Rauch on Mai 15th, 2014
Vor 30 – 35 Jahren begann der Run auf die Müllverbrennungsanlagen (MVA). Insbesondere die Anhänger der Ökoreligion (die damals noch schlicht Grüne genannt wurden) macht Druck gegen diese Anlagen und diskreditierten sie als Dioxin-Schleudern und ähnliches. Hauptsächlich stand wohl neben der Verhinderung von Wohlfühl-Wohlstand dahinter schon die Idee nach der Wiederverwendung, d.h. Trennung von Müll.
Sicher ist man heute technisch einen Schritt zumindest weiter und würde keine MVA mehr bauen mit einem kleinen Generator dran, sondern würde große Kraftwerke erweitern, so dass sie auch hocheffizient Müll verbrennen.
Wir sind jedoch in Deutschland einen völlig anderen Weg gegangen und verbrennen den Müll überhaupt nicht sondern führen ihn möglich weitgehend den Biogas-Anlagen zu (neben kostbarem Futtergetreide und Weizen).
Damit geraten nun zwangsläufig beliebige organische Reste(*) – von Extremfällen wie Tierkadavern gar nicht zureden – in einen Verteilkreislauf:
– die Mikroorganismen in den Biogas-Anlagen zersetzen nicht alle organischen Stoffe zu CH4
– diese Reste werden dann mit der Biogas-Gülle aufs Feld ausgebracht
– dort nehmen die angebauten Pflanzen diese organischen Moleküle wieder auf
– damit gelangen sie in die Wiederverwendung als Tierfutter oder pflanzliche Nahrungsmittel
– das Tierfutter gelangt über den Schlachtprozess in die Lebensmittel.
(*) organische Reste besonderer Gefahrenklassen können Drehrohröfen verbrannt werden. Auch für Klärschlamm gibt es spezielle Verbrennungsverfahren.
Es ist jetzt, nachdem eine gewisse Hatz auf die Getreide-Verstromung einsetzt, zu erwarten, dass die in den letzten 20 Jahren erheblich gewachsene Müllverbrennung wieder zurückgefahren wird, weil ja jetzt die Anhänger der Ökoreligion, die schon vor 35 Jahren die Müllverbrennung verhindern wollten, nun diesen Müll unter Inkaufnahme des Risikos des o.g. Verteilkreislaufes zu Strom machen wollen.
Ein Beitrag aus NAEB-Strom-Newsletter 2014/05