Die Aufgaben des Architekturbüros
Posted by Rauch on 8th Juni 2013
Das Berufsbild eines Architekten ist nicht genau abgegrenzt. In jedem Land gibt es unterschiedliche Aufgaben. Der Schwerpunkt seiner Aufgaben reicht vom entwerfen (künstlerische Gestaltung) über den ingenieurtechnischen Entwurf eines Bauwerkes (Werk- und Detailplanung) bis zur Bauleitung. Letzteres beinhaltet die Bauplanung und die Koordinierung der Bauausführung, wie die Kontrolle der Termineinhaltung der Baukosten und der Qualität. Die fachliche Anforderung ist enorm, da eine Unzahl an verschiedene Bauvorschriften (Regeln der Baukunst, Normen, WTA-Merkblätter, Brandschutzvorschriften, Schallschutz usw.) einzuhalten sind. Den richtigen Sachverstand beim Altbau erlernt man durch jahrelange Praxis.
Dom in Strasbourg
Bei der Planung ist das Ineinandergreifen sehr vieler Teilaspekte bis zu ökologischen Umweltproblemen und Folgeabschätzung zu beachten. Die ingenieurtechnischen Aufgabenstellungen haben nichts mit den gegenwärtigen Fantasien des „Grünen Zeitgeistes“ zu tun, wie z. B. Klimaschutz, alternative Energien usw.
Historisch hatten die alten Baumeister in Person den Entwurf, die Statik und die den Bauablauf beaufsichtigt. Im Römischen Reich war es meistens Militäringenieure, im Frühmittelalter oft Kleriker, später Baumeister die aus dem Steinmetzhandwerk oder der Bauhüttentradition entstammen und nach bestandener Meisterprüfung befähigt waren als Architekt zu arbeiten. Mit der Industrialisierung und dem ökonomischen und technischen Fortschritt ergaben sich neue Anforderungen an die Bautechnologie. In dieser Zeit bildete sich der Beruf eines Architekten als selbstständige Disziplin heraus.
Beratungs-, Aufklärungs- und Hinweispflicht des Architekten
Ein weiteres Aufgabengebiet ist die umfassende Beratungs-, Aufklärungs- und Hinweispflicht. Dazu zählen Finanzierungsmöglichkeiten (Sonderabschreibungsmodelle oder Fördermittel). Aber es gehören auch die ökonomische und wirtschaftliche Machbarkeit, z. B. gerade bei der Sanierung im Altbaubereich. Hier lässt der Gesetzgeber Ausnahmen zu, wenn sich die geforderten Maßnahmen wirtschaftlich nicht tragen.
In der Praxis haben wir oft erlebt, dass die Bauherren gerade bei der Planung sparen. Sie wollen das Honorar einsparen. Meistens bleibt es bei den ersten 4 Leistungsphasen. Ist die Genehmigungsplanung erstellt und das Bauamt gibt grünes Licht, so wird der Architekt nicht mehr gebraucht. Auch wenn es in der Genehmigungsplanung nicht enthalten ist, muss die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) gedanklich einfließen. Also eine Leistung, die nicht mehr entlohnt wird. Für den Bauherrn nur ein paar Bilder und Zeichnungen.
Bei einer gründlichen Planung stimmen im Wesentlichen alle Details. Die Handwerker bekommen korrekte Planungsunterlagen und die Vorgaben für die richtigen Baustoffe oder Systeme. Wird die Ausführung auch noch richtig koordiniert, entsprechende Fachspezialisten und Fachfirmen einbezogen, dann kann auch eine gute Qualität erreicht werden. Zahlreiche Beispiele könnte ich hier aufführen, wo der Bauherr alles besser machen wollte und an der falschen Stelle Geld sparen wollte.
Folgefehler, wenn die Planung bei einer Sanierung nicht eingehalten werden
Bei einem Mehrfamilienhaus in Leipzig zeigten sich ein paar Jahre nach der Sanierung Risse in der Klinkerfassade. Bei der Sanierung wurden ein paar Innenwände entfernt und an einer anderen Stelle Trockenbauwände aufgestellt. Der Architekt hatte hier entsprechende Unterzüge geplant. Der Bruder übernahm die Bauleitung, um Kosten zu sparen. Im Erdgeschoss fehlte der ca. 4 m lange um die 30 cm doppelt T-Träger. Die Wände darüber standen auf der einfachen Holzbalkendecke.
Gerade bei Einfamlienhäusern überwacht und kontrolliert sich die Baufirma selbst (schlüsselfertiges Bauen). Eine unabhängige Kontrolle wird eingespart. Wenn sich dann später vorzeitig die Baumängel einstellen, sucht man den Verantwortlichen. Bei der Planung und korrekten Bauüberwachung sparen heißt, oft Baumängel und viel Ärger bei der Nachbesserung, die mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden sind.
Generalunternehmen – Planung und Ausführung in einer Hand
Generalunternehmen bieten immer mehr die komplette Leistung von der Planung durch den angestellten Firmenarchitekten bis zur Bauabnahme an. Ebenso problematisch sehe ich, wenn der Bauherr selbst die Bauleitung und Koordinierung in die Hand nimmt und selbst in das Werk eingreift. Das Durchmischen verschiedener System und Baustoffe kann zu Bauschäden führen oder die geplante Funktionsfähigkeit einschränken. Die Zuständigkeit der Firmen für ihre Leistung lässt sich dann nicht in jedem Fall genau zuordnen und der Rechtsstreit ist vorprogrammiert und
In den USA ist das Aufgabenfeld des Architekten auf das Entwerfen weit verbreitet. In Deutschland verlagert sich das traditionelle Aufgabenfeld in die gleiche Richtung. Dies hängt einmal mit den o. g. Gründen zusammen und einer Spezialisierung auf bestimme Nischen, wie Sanierung von Altbauten oder energieeffizientes Bauen. Örtlich erfolgen andere Bauausführungen, wie zum Beispiel in Stuttgart das Architekturbüro www.waschitza.de hat ein anders Klientel als in Sachsen.
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