Um ihre Klimaziele zu erreichen, plant die EU-Kommission bis 2050 schrittweise eine Sanierungspflicht für Altbauten durchzusetzen. So soll zum Beispiel mindestens das Gesamtenergieeffizienzniveau F für die Wohngebäude bis 2030 erreicht werden. Das wären in Deutschland vorwiegend Wohngebäude, welche in den Nachkriegszeiten errichtet wurden und bisher auch noch keine Teilmodernisierung erfolgte. Mehr Informationen hierzu unter deutsche-handwerks-zeitung.de
Betrachtet man die aktuelle Lage, so sind die Tage der EU gezählte. Bis 2030 ist noch eine lange Zeit. Mit der aktuellen Deindustrialisierung verliert Deutschland ohnehin seine Attraktivität als bevorzugtes Wohnland für Leistungsträger. Auch wenn gegenwärtig viele huntertausende Wohnungen fehlen, so wird künftig das Angebot an freien Wohnimmobilien noch nie gekannte Größen annehmen.
Daher sollten nicht unbedingte Sanierungsmaßnahmen aus wirtschaftlicher Sichtweise nur sehr vorsichtig getätigt werden. Also nur Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen, welche den Bestand erhalten, da auch ein Wohngebäude einer Abnutzung unterliegt.
Jede Sanierung kostet sehr viel Geld! Mit einer Kreditnahme überschreibt man im Grundbuch seine Immobilie an die Bank. Siehe hier auch den Artikel zur Grundsteuer. Ebenso benötigt man auch eine entsprechende Bonität, ohne diese gibt es ohnehin keine Fremdfinanzierung, auch wenn "staatliche" Zuschüssen versprochen werden. Diejenigen, welche die Forderungen stellen, werden bestimmt ihre Sanierung nicht finanzieren.
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